TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 19. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Quitterer, Bayern: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Enttäuschung lese ich in Punkt 11 des Entschließungsantrags, dass die flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts einen stabilen Kollektivvertrag voraussetzt. Wie stabil war dieser Vertrag, wenn in meinem Heimatort mit 14 000 Einwohnern innerhalb des letzten Jahres drei Hausärzte in den Ruhestand gegangen sind und keinen Nachfolger gefunden haben? Genau dieser stabile Kollektivvertrag war der Grund, warum es notwendig war, in Bayern andere Wege zu gehen, um diese Versorgungsebene aufrechtzuerhalten.

(Beifall)

Ferner heißt es in dem Entschließungsantrag:

Selektivverträge dürfen nur als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu den kollektivvertraglichen Regelungen konzipiert werden.

Das wäre doch dasselbe, als wenn Sie Ihr Dachgeschoss ausbauen, obwohl Sie wissen, dass dadurch das Erdgeschoss zusammenbricht. Ich bitte um Streichung dieses Textes. Ich bitte Sie bei der Abstimmung über diesen Antrag um Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Es gibt schon zwei Anträge mit derselben Zielsetzung, die wortgleich sind. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Pilz aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009