Dr.
Quitterer, Bayern: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Mit Enttäuschung lese ich in Punkt 11 des
Entschließungsantrags, dass die flächendeckende Sicherstellung der ambulanten
Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des
öffentlichen Rechts einen stabilen Kollektivvertrag voraussetzt. Wie stabil war
dieser Vertrag, wenn in meinem Heimatort mit 14 000 Einwohnern innerhalb
des letzten Jahres drei Hausärzte in den Ruhestand gegangen sind und keinen
Nachfolger gefunden haben? Genau dieser stabile Kollektivvertrag war der Grund,
warum es notwendig war, in Bayern andere Wege zu gehen, um diese
Versorgungsebene aufrechtzuerhalten.
(Beifall)
Ferner heißt es in dem
Entschließungsantrag:
Selektivverträge dürfen nur
als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu den kollektivvertraglichen Regelungen
konzipiert werden.
Das wäre doch dasselbe, als wenn
Sie Ihr Dachgeschoss ausbauen, obwohl Sie wissen, dass dadurch das Erdgeschoss
zusammenbricht. Ich bitte um Streichung dieses Textes. Ich bitte Sie bei der
Abstimmung über diesen Antrag um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. Es gibt schon zwei Anträge mit derselben
Zielsetzung, die wortgleich sind. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Pilz
aus Bayern.
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