Dr.
Fresenius, Bayern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
spreche zum Antrag I-01, Abs. 15. Ich bin erfreut, dass das
Kostenerstattungsprinzip Erwähnung findet, wenn auch sehr diskret. Ich finde es
etwas zu diskret. Vorhin hat Herr Wesiack gesagt: Die Richtung stimmt nicht.
Wir sollten – das hat sich für Deutschland oft als gut erwiesen – nicht in den
Osten blicken, sondern in den Westen. Frankreich ist ein Land, das sowohl
hinsichtlich seiner kulturellen als auch hinsichtlich seiner wirtschaftlichen
Situation mit uns durchaus vergleichbar ist. Dort ist es durchaus üblich, dass
der Patient nach erbrachter Leistung vom Arzt eine Rechnung bekommt, diese
bezahlt und sie anschließend bei der Gemeinde einreicht und dort 80 Prozent des
Rechnungsbetrags erstattet bekommt.
Wir brauchen meiner Meinung nach
weder § 73 b noch § 73 c, sondern wir brauchen wirkliche Transparenz. Wir
brauchen eine direkte Beziehung mit dem Patienten, eine Arzt-Patient-Beziehung.
Es gibt das Argument, dass Rechnungen vielleicht nicht beglichen werden. Dieses
Schicksal würden wir mit allen anderen freien Berufen und mit anderen
Handwerkern teilen. Im Augenblick haben wir eine Gebührenordnung nach Euro und
Cent, die sicher knapp oder ungerecht gestaltet ist. Wir fordern lediglich eine
Kostenerstattung anhand dieser Gebührenordnung.
Ich weiß, wie träumerisch diese
Forderung ist. Ich weiß, dass Politiker sagen: Wir würden es ja gern machen,
aber derjenige, der es fordert, ist automatisch der Wahlverlierer. Warum können
wir nicht denjenigen Politikern, die dieser Meinung sind, den Rücken stärken
und sagen: Wir, die Ärzteschaft, stehen hinter einem solchen Prinzip?
Es geht nicht, wie diskriminierend
behauptet wird, um Vorauskasse. Nein, das hat nichts mit Vorauskasse zu tun.
Hier geht es um eine Nachkasse, so wie es in jedem Dienstleistungsverhältnis
üblich ist: Nach erbrachter Leistung erstatte ich diese.
Auch das Argument, dass der Patient
die Rechnung vielleicht nicht verstünde, ist meiner Ansicht nach nicht
schlüssig, weil auch ich die Rechnung meines
Elektrizitätswerks und meines Autohändlers nicht verstehe.
Zum Schluss darf ich Herrn Dietrich
bitten, uns von der illegalen Situation zu befreien, in der wir uns immer
wieder befinden. Wir behandeln nämlich kostenlos. Diese kostenlose Behandlung
setzt uns in Widerspruch zu § 12 der Berufsordnung, sodass wir alle straffällig
werden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Montgomery,
Präsident der Ärztekammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesärztekammer.
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