Michaelis,
Thüringen: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich nichts sagen, aber nun sage ich
doch etwas, und zwar deshalb: Wer hat welche Aufgaben und wer übernimmt welche?
Der Deutsche Ärztetag ist sicherlich berufen, über sämtliche Dinge, die die
ärztliche Arbeit betreffen, eine Meinung abzugeben und die Entsprechenden
darauf hinzuweisen, dass sie vielleicht etwas besser machen können.
Da fällt mir ein Qualitätsmerkmal
einer befreundeten Körperschaft ein. Eine Körperschaft, die Umsatzreduzierungen
von 30 Prozent im laufenden Betrieb zulässt, genügt nicht den Ansprüchen, die
ärztliche Arbeit im vertragsärztlichen Bereich auf Dauer zu festigen. Das ist
nicht ausreichend. Dieses Problem muss bei den KVen gelöst werden und kann
nicht durch den Deutschen Ärztetag geregelt werden.
Ich bitte zumindest zu
berücksichtigen, dass ein Großteil unserer Probleme, die wir haben, durch uns
selbst verursacht ist. Auch die Kammern haben mit ihren Qualitätsanforderungen
sicherlich recht, aber der bürokratische Aufwand nimmt zu und erschwert die
ärztlichen Handlungen.
Noch ein Wort zur Priorisierung.
Der Handlungsauftrag für uns Ärzte umfasst die Wahrnehmung des Patienten durch
die Anamnese und den Befund. Wenn wir aufgrund der Erfahrungen, die wir haben,
der Meinung sind, dass das vielleicht irgendwo anders bezahlt werden sollte,
dann können wir das später regeln. Das beeinträchtigt aber eigentlich nicht die
ärztliche Tätigkeit, sondern nur die Zuordnung der Kosten im System. Das hat
eigentlich nichts damit zu tun, dass wir die ärztliche Aufgabe im Grunde anders
definieren dürften. Deshalb ist dieser Begriff notwendig, um die Allgemeinheit
auf die Arbeitssituation der Ärzte hinzuweisen. Andererseits ist er auch
gefährlich, weil er den Berufsstand des Arztes durch die Überbetonung dieses
Begriffs auch gefährdet.
Danke.
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Michaelis. – Der nächste Redner ist der
Kollege Wagenknecht aus Niedersachsen.
|