Prof.
Dr. Sauermann, Sachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe eigentlich voll zu dem
Entschließungsantrag, schlage aber vor, dass wir zu Ziffer 7, die den
stationären Bereich betrifft, doch noch ein paar Präzisierungen vornehmen. Wir
haben dazu auch einen Antrag vorbereitet.
Ich glaube, dass in der
Krankenhausfinanzierung bestimmte Bereiche schlecht abgebildet sind. Wenn Sie
eventuell als leidtragender Arzt in eine Notfallaufnahme kommen und dort von
ganz jungen Kolleginnen und Kollegen in Empfang genommen werden, oder aber wenn
Sie als Sachverständiger Gutachten schreiben müssen, welche Pannen passiert
sind, nur weil wir im Krankenhaus aus Gründen der Ersparnis unter Umständen
unerfahrene Kolleginnen und Kollegen in der ersten Linie stehen haben, sollte
klar sein, dass trotz dieses gewaltigen Begriffs
„Krankenhausfinanzierungsreformgesetz“ mehrere Dinge auf der Strecke geblieben
sind. Daher haben wir sieben Punkte vorgeschlagen, die in die Spezifizierung
aufgenommen werden sollten, beispielsweise eine bessere Berücksichtigung der
Ausbildung und der Weiterbildung, eine bessere Berücksichtigung der
Morbiditätskriterien in den einzelnen Bereichen, weiterhin die Länderhoheit für
die differenzierten Betrachtungen und dergleichen mehr.
Bitte beachten Sie, dass in dem
Entschließungsantrag unter Ziffer 2 doch noch eine kleine Änderung vorgenommen
werden muss. Dort ist zum Opt-out eine falsche Aussage hineingeraten. Wir
ziehen sie zurück. Die Ausführungen in der Klammerbemerkung möchten wir nicht
mit in den Antrag aufgenommen haben.
Ich bedanke mich ganz herzlich für
Ihre Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Teilen Sie das bitte noch mit, damit man uns eine Version
vorlegen kann, die korrigiert ist, damit keine Irrtümer auftreten. – Als
nächster Redner bitte Herr Kollege Schimanke aus Mecklenburg-Vorpommern.
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