TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 19. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Sauermann, Sachsen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe eigentlich voll zu dem Entschließungsantrag, schlage aber vor, dass wir zu Ziffer 7, die den stationären Bereich betrifft, doch noch ein paar Präzisierungen vornehmen. Wir haben dazu auch einen Antrag vorbereitet.

Ich glaube, dass in der Krankenhausfinanzierung bestimmte Bereiche schlecht abgebildet sind. Wenn Sie eventuell als leidtragender Arzt in eine Notfallaufnahme kommen und dort von ganz jungen Kolleginnen und Kollegen in Empfang genommen werden, oder aber wenn Sie als Sachverständiger Gutachten schreiben müssen, welche Pannen passiert sind, nur weil wir im Krankenhaus aus Gründen der Ersparnis unter Umständen unerfahrene Kolleginnen und Kollegen in der ersten Linie stehen haben, sollte klar sein, dass trotz dieses gewaltigen Begriffs „Krankenhausfinanzierungsreformgesetz“ mehrere Dinge auf der Strecke geblieben sind. Daher haben wir sieben Punkte vorgeschlagen, die in die Spezifizierung aufgenommen werden sollten, beispielsweise eine bessere Berücksichtigung der Ausbildung und der Weiterbildung, eine bessere Berücksichtigung der Morbiditätskriterien in den einzelnen Bereichen, weiterhin die Länderhoheit für die differenzierten Betrachtungen und dergleichen mehr.

Bitte beachten Sie, dass in dem Entschließungsantrag unter Ziffer 2 doch noch eine kleine Änderung vorgenommen werden muss. Dort ist zum Opt-out eine falsche Aussage hineingeraten. Wir ziehen sie zurück. Die Ausführungen in der Klammerbemerkung möchten wir nicht mit in den Antrag aufgenommen haben.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Teilen Sie das bitte noch mit, damit man uns eine Version vorlegen kann, die korrigiert ist, damit keine Irrtümer auftreten. – Als nächster Redner bitte Herr Kollege Schimanke aus Mecklenburg-Vorpommern.

© Bundesärztekammer 2009