TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 19. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Gramlich, Bayern: Herr Präsident! Herr Dr. Crusius! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wehre mich nicht gegen Kollektivverträge. Ich bin aber auch für Selektivverträge dort, wo sie sich anbieten, beispielsweise dort, wo große Betriebe Betriebskrankenkassen vorhalten, beispielsweise Bosch, Siemens und Audi. Wir im Oberallgäu betreiben seit drei Jahren ein Pilotprojekt, ein Hausarztmodell nach § 73 c mit den Krankenhäusern, den Belegärzten an den Krankenhäusern und den Fachärzten unter Einbeziehung der Pflegebegleitung der Firma Bosch.

Dies führt zu einer Win-win-Situation für alle: am Entlasstag für das Krankenhaus, für den aufnehmenden Hausarzt und auch für die BKK Bosch, da durch die Pflegebegleitung immense Kosten eingespart werden. Der Hauptgewinner aber ist der Patient. Am Tag der Entlassung findet er zu Hause sein Krankenbett vor, seine Windeln, seinen Gehwagen, seinen Rollator. Er ist versorgt mit dem Pflegedienst.

Dieses Pilotprojekt hat sich so bewährt, dass es inzwischen in ganz Bayern angewendet wird. MEDI B in Baden-Württemberg hat diesen Vertrag übernommen und an allen Bosch-Standorten in den neuen Bundesländern kommt dieser Vertrag zur Anwendung.

Ich bitte Sie deswegen, dem Antrag des Kollegen Krombholz, Absatz 11 zu streichen, zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt kommt die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Frau Kollegin Martina Wenker. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2009