Dr.
Fuchs, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe an den letzten Satz des Kollegen
Fresenius an, der beklagte, dass wir Ärzte berufsordnungswidrig kostenlos
handeln. Ich muss das korrigieren: Wir arbeiten nicht kostenlos, wir machen
täglich Kosten, wir bekommen nur kein Honorar. Deswegen stört mich auch unter
Ziffer 15 des Leitantrags das Wort „Kostenerstattung“, auch wenn im folgenden
Text auf die zu novellierende GOÄ vertröstet wird. Die Kostenerstattung ist an
diesem Punkt nicht das richtige Wort. Wir wollen die Kosten und das Honorar
haben. Deswegen bin ich für das Wort „Direktabrechnung“. Ich will nämlich nicht
nur die Kostenerstattung.
Ich darf noch darauf hinweisen: Wir
als Ärzte machen die GOÄ nicht. Wir haben eine geringe Einwirkungsmöglichkeit.
Bei der GOÄ handelt es sich um eine vom Staat erlassene Gebührenordnung.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. Hier heißt es aber „Kostenerstattungsprinzip“. Das
ist ein Terminus technicus. Insofern müssten wir ihn wohl auch verwenden, sonst
verstehen uns andere Leute nicht. – Der nächste Redner ist der Präsident der
Landesärztekammer Hessen, Herr Kollege von Knoblauch. Bitte.
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