TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 19. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Fuchs, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe an den letzten Satz des Kollegen Fresenius an, der beklagte, dass wir Ärzte berufsordnungswidrig kostenlos handeln. Ich muss das korrigieren: Wir arbeiten nicht kostenlos, wir machen täglich Kosten, wir bekommen nur kein Honorar. Deswegen stört mich auch unter Ziffer 15 des Leitantrags das Wort „Kostenerstattung“, auch wenn im folgenden Text auf die zu novellierende GOÄ vertröstet wird. Die Kostenerstattung ist an diesem Punkt nicht das richtige Wort. Wir wollen die Kosten und das Honorar haben. Deswegen bin ich für das Wort „Direktabrechnung“. Ich will nämlich nicht nur die Kostenerstattung.

Ich darf noch darauf hinweisen: Wir als Ärzte machen die GOÄ nicht. Wir haben eine geringe Einwirkungsmöglichkeit. Bei der GOÄ handelt es sich um eine vom Staat erlassene Gebührenordnung.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Hier heißt es aber „Kostenerstattungsprinzip“. Das ist ein Terminus technicus. Insofern müssten wir ihn wohl auch verwenden, sonst verstehen uns andere Leute nicht. – Der nächste Redner ist der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Herr Kollege von Knoblauch. Bitte.

© Bundesärztekammer 2009