Dr.
von Knoblauch zu Hatzbach, Vorstand der Bundesärztekammer: Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei
andere Punkte in dem Antrag 1 hinweisen, bei dem es um Prüfsteine für eine
neue, vorausschauende Gesundheitspolitik geht. In Ziffer 8 ist im Prinzip alles
erläutert. Von hier muss ein deutliches Signal ausgehen, dass nicht sein kann,
dass die Weiterbildung nicht mehr der Zugang zur Erbringung ärztlicher Leistung
ist. Wir müssen ganz eindeutig darauf bestehen, dass das, was wir uns in der
Weiter- und in der Fortbildung an Fähigkeiten angeeignet haben, den Patienten
ohne weitere Barrieren zur Verfügung steht. Das darf nicht durch andere Gesetze
ausgehebelt werden, sodass wir uns mit zusätzlichen neuen Qualifikationen, die
mit der Weiterbildung an sich nichts zu tun haben, dafür bewerben müssen.
Mein zweiter Punkt ist hier nicht
als eigener Punkt aufgezählt, wurde vorhin
aber schon einmal erwähnt. Die palliativmedizinische Versorgung ist eine
unserer wichtigsten Aufgaben. In vielen Kulturen genießen Schwerstkranke, Alte
und Behinderte besondere Zuwendung. Es ist also ein gesamtgesellschaftliches
Problem, hier für eine vernünftige Versorgung verantwortlich zu zeichnen.
Glücklicherweise ist dieser
Anspruch noch einmal gesetzlich verankert worden. Wir begrüßen, dass die
Versorgung durch Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
langsam in Fahrt kommt. Das reicht aber nicht. Wo geschieht denn die tägliche
Versorgung der Schwerstkranken, Alten und Behinderten? Das geschieht dort, wo
man in der Basis die hausärztliche Versorgung vorfindet, die Versorgung durch
spezielle Fachgebiete, die ihre Patienten bei ihren speziellen Erkrankungen
täglich betreuen.
Deshalb muss hier unterstützend
eingegriffen werden. Es reicht nicht, dass wir die bisherigen
Versorgungsschienen nur einfach weiter so akzeptieren. Wir müssen dafür sorgen,
dass der gesetzliche Auftrag von denen erfüllt werden kann, denen dafür die
Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das geschieht in der allgemeinen
ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Es sollte von diesem Ärztetag ein
entsprechendes eindeutiges Signal ausgehen.
Ich bedanke mich bei Ihnen fürs
Zuhören.
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr von Knoblauch. – Der nächste Redner ist Rudolf
Henke.
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