TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

Dienstag, 19. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. von Knoblauch zu Hatzbach, Vorstand der Bundesärztekammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf zwei andere Punkte in dem Antrag 1 hinweisen, bei dem es um Prüfsteine für eine neue, vorausschauende Gesundheitspolitik geht. In Ziffer 8 ist im Prinzip alles erläutert. Von hier muss ein deutliches Signal ausgehen, dass nicht sein kann, dass die Weiterbildung nicht mehr der Zugang zur Erbringung ärztlicher Leistung ist. Wir müssen ganz eindeutig darauf bestehen, dass das, was wir uns in der Weiter- und in der Fortbildung an Fähigkeiten angeeignet haben, den Patienten ohne weitere Barrieren zur Verfügung steht. Das darf nicht durch andere Gesetze ausgehebelt werden, sodass wir uns mit zusätzlichen neuen Qualifikationen, die mit der Weiterbildung an sich nichts zu tun haben, dafür bewerben müssen.

Mein zweiter Punkt ist hier nicht als eigener Punkt aufgezählt, wurde vorhin
aber schon einmal erwähnt. Die palliativmedizinische Versorgung ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. In vielen Kulturen genießen Schwerstkranke, Alte und Behinderte besondere Zuwendung. Es ist also ein gesamtgesellschaftliches Problem, hier für eine vernünftige Versorgung verantwortlich zu zeichnen.

Glücklicherweise ist dieser Anspruch noch einmal gesetzlich verankert worden. Wir begrüßen, dass die Versorgung durch Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung langsam in Fahrt kommt. Das reicht aber nicht. Wo geschieht denn die tägliche Versorgung der Schwerstkranken, Alten und Behinderten? Das geschieht dort, wo man in der Basis die hausärztliche Versorgung vorfindet, die Versorgung durch spezielle Fachgebiete, die ihre Patienten bei ihren speziellen Erkrankungen täglich betreuen.

Deshalb muss hier unterstützend eingegriffen werden. Es reicht nicht, dass wir die bisherigen Versorgungsschienen nur einfach weiter so akzeptieren. Wir müssen dafür sorgen, dass der gesetzliche Auftrag von denen erfüllt werden kann, denen dafür die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das geschieht in der allgemeinen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Es sollte von diesem Ärztetag ein entsprechendes eindeutiges Signal ausgehen.

Ich bedanke mich bei Ihnen fürs Zuhören.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr von Knoblauch. – Der nächste Redner ist Rudolf Henke.

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