TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. de Mattia, Schleswig-Holstein: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte zu meinem Antrag III-09 sprechen. Dort geht es um die Freiheit der Krankenhausärzte unter einem ganz bestimmten Aspekt, und zwar unter dem Aspekt der Arbeitsverträge von leitenden Krankenhausärzten. Es hat sich in den vergangenen Jahren eingebürgert, dass die in der Deutschen Krankenhausgesellschaft organisierten Krankenhausträger – das sind die meisten – in der Regel nur noch Dienstverträge mit leitenden Krankenhausärzten abschließen, die Leistungsvariablen hinsichtlich der zu erbringenden Fallzahlen enthalten. Dabei wird billigend in Kauf genommen oder sogar erwartet, dass Indikationsstellungen und Behandlungsverfahren sich nicht ausschließlich am Wohle des Patienten orientieren, sondern diese Vorgaben bedienen.

(Beifall)

Diese Umstände werden als so wenig anstößig empfunden, dass sogar öffentlich formuliert wird, die Ärzte in solchen Positionen hätten ihre eigene Arbeit ganz in den Dienst des Unternehmens zu stellen. Ein unabhängiger und dem Patienten gegenüber verpflichteter Arzt wird nur einer Seite ganz dienen: dem Patienten.

Ich bin der Ansicht, dass dieser Aspekt Berücksichtigung in den Zertifizierungsmaßnahmen der Kliniken finden muss. Da werden alle möglichen Dinge beleuchtet und abgefragt. Man kommt zu dem Ergebnis, es ist ein gutes Krankenhaus bzw. es ist kein gutes Krankenhaus, aber der Aspekt, ob Therapieentscheidungen den angemessenen Indikationen folgen oder den wirtschaftlichen und gewinnorientierten Vorgaben der Verwaltung, das wird nicht gefragt. Ich denke, das ist so wesentlich für die Beurteilung der Qualität einer Klinik, dass dieser Aspekt im Zertifizierungsverfahren unbedingt mit berücksichtigt werden muss. Es ist ja unglaublich, mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten eine ganze Branche alimentiert wird, ohne dass so wesentliche Dinge berücksichtigt werden.

Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Antrag III-09.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt Herr Kollege Kreischer aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2009