Prof. Dr. Dr. h. c. Grifka,
Bayern: Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ganz herzlichen Dank
an Herrn Professor Hommerich und Herrn Professor Fuchs für diese klaren Worte,
für diese klare Beschreibung der Position und der Zielsetzung der ärztlichen
Selbstverwaltung. Ich glaube, das tut uns allen gut.
Die ärztliche Selbstverwaltung ist
der Garant für die Freiheit des Arztberufs und, wie Herr Professor Fuchs sagte,
für die Qualitätssicherung. In diesem Bereich haben wir erhebliche Abstriche
hinnehmen müssen. Ich darf an die chirurgische Qualitätssicherung erinnern, die
von den Landesärztekammern aufgebaut wurde. Sie erinnern sich sicherlich: Das
wurde in der Gallenchirurgie, in der Hernienchirurgie erfolgreich umgesetzt,
ärztlich gestaltet. Der Gesetzgeber hat uns dies genommen durch das SGB V. Die
Zuständigkeit liegt nicht mehr bei uns, sondern stattdessen bei diversen
Instituten ohne entsprechenden ärztlichen Sachverstand.
Wie das Ergebnis aussieht, möchte
ich Ihnen aufzeigen. Ich nenne das Beispiel des Endoprothesenregisters, das dem
Orthopäden ja sehr naheliegt. Damit haben wir es zu tun. Es gibt seit Jahren
die BQS, die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung. Dort gibt es völlig
unzureichende Erhebungsbögen, abstruse Auswertungen. Wir Ärzte versuchen
vergebens, geradezu ohnmächtig, zuverlässige Outcome-Kriterien einzubringen.
Nach Jahren unsinniger Dokumentationsverpflichtung müssen wir jetzt
feststellen, dass dieses Register gescheitert ist. Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat eine Fortführung durch die BQS abgelehnt; wie man hört,
wegen mangelhafter wissenschaftlicher Grundlagen.
Was passiert nun in diesem Vakuum?
Ein internationaler Prothesenhersteller macht sein eigenes Register, bietet
sich zusammen mit Kliniken an, die seine Modelle einbauen. Welchen
Reklameeffekt sich dieses Industrieunternehmen für seinen Produktabsatz
verspricht, dürfte damit wohl auch klar sein.
Deswegen, meine Damen und Herren,
möchte ich zusammenfassend sagen: Wir brauchen Qualitätssicherung und
Qualitätsmanagement in ärztlicher Verantwortung.
(Beifall)
Mein Beispiel gilt sicherlich auch
für viele andere Bereiche, die Sie viel besser kennen. Wir haben lange genug
die Missstände vermeintlicher Qualitätssicherung ertragen müssen. Die
Landesärztekammern haben bewiesen, dass sie vorbildlich Qualitätssicherung und
-management leisten. Deswegen müssen die Kammern wieder die Zuständigkeit für
die medizinische Qualitätssicherung bekommen. Sie finden dazu einen Antrag, der
gerade umgedruckt wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: So ist es. Vielen Dank. – Als nächster Redner Herr Kollege
Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
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