TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Grifka, Bayern: Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ganz herzlichen Dank an Herrn Professor Hommerich und Herrn Professor Fuchs für diese klaren Worte, für diese klare Beschreibung der Position und der Zielsetzung der ärztlichen Selbstverwaltung. Ich glaube, das tut uns allen gut.

Die ärztliche Selbstverwaltung ist der Garant für die Freiheit des Arztberufs und, wie Herr Professor Fuchs sagte, für die Qualitätssicherung. In diesem Bereich haben wir erhebliche Abstriche hinnehmen müssen. Ich darf an die chirurgische Qualitätssicherung erinnern, die von den Landesärztekammern aufgebaut wurde. Sie erinnern sich sicherlich: Das wurde in der Gallenchirurgie, in der Hernienchirurgie erfolgreich umgesetzt, ärztlich gestaltet. Der Gesetzgeber hat uns dies genommen durch das SGB V. Die Zuständigkeit liegt nicht mehr bei uns, sondern stattdessen bei diversen Instituten ohne entsprechenden ärztlichen Sachverstand.

Wie das Ergebnis aussieht, möchte ich Ihnen aufzeigen. Ich nenne das Beispiel des Endoprothesenregisters, das dem Orthopäden ja sehr naheliegt. Damit haben wir es zu tun. Es gibt seit Jahren die BQS, die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung. Dort gibt es völlig unzureichende Erhebungsbögen, abstruse Auswertungen. Wir Ärzte versuchen vergebens, geradezu ohnmächtig, zuverlässige Outcome-Kriterien einzubringen. Nach Jahren unsinniger Dokumentationsverpflichtung müssen wir jetzt feststellen, dass dieses Register gescheitert ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Fortführung durch die BQS abgelehnt; wie man hört, wegen mangelhafter wissenschaftlicher Grundlagen.

Was passiert nun in diesem Vakuum? Ein internationaler Prothesenhersteller macht sein eigenes Register, bietet sich zusammen mit Kliniken an, die seine Modelle einbauen. Welchen Reklameeffekt sich dieses Industrieunternehmen für seinen Produktabsatz verspricht, dürfte damit wohl auch klar sein.

Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich zusammenfassend sagen: Wir brauchen Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in ärztlicher Verantwortung.

(Beifall)

Mein Beispiel gilt sicherlich auch für viele andere Bereiche, die Sie viel besser kennen. Wir haben lange genug die Missstände vermeintlicher Qualitätssicherung ertragen müssen. Die Landesärztekammern haben bewiesen, dass sie vorbildlich Qualitätssicherung und -management leisten. Deswegen müssen die Kammern wieder die Zuständigkeit für die medizinische Qualitätssicherung bekommen. Sie finden dazu einen Antrag, der gerade umgedruckt wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: So ist es. Vielen Dank. – Als nächster Redner Herr Kollege Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009