TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Josten, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist so viel von Mündigkeit und Augenhöhe geredet worden. Ich war Patient und ich bin Arzt, ob in zahnärztlicher Behandlung oder auf dem Operationstisch: Augenhöhe war ausgesprochen unpraktisch. Insofern herrschte das Vertrauen, nach dem ich meinen Arzt bzw. meine Ärztin gewählt hatte. Das vorab zur Kenntnisnahme.

(Beifall)

Die Referate des heutigen Nachmittags von Professor Fuchs und Professor Hommerich haben die Notwendigkeit der ärztlichen Freiberuflichkeit bestätigt. Diese gilt nicht allein in der Praxis und im Krankenhaus, sondern ebenso im öffentlichen Gesundheitswesen in seinen unterschiedlichen Facetten einschließlich des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die Gefahren, die sich für Patienten und auch für Ärztinnen und Ärzte als Patienten aus einer staatlichen Zuteilungsmedizin ergeben können, wurden schon aufgeführt. Ich möchte Ihren Blick besonders für die angestellten Ärztinnen und Ärzte auf einen weiteren Aspekt dieses Angriffs auf die Freiberuflichkeit lenken – das ist viel besser getarnt –: Das sind die Versorgungswerke und die dort angesparten Alterssicherungen der Kolleginnen und Kollegen. Hier müssen wir besonders aufpassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Josten. – Der nächste Redner ist Herr Dehnst aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009