Dr. Josten, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist so viel von Mündigkeit und
Augenhöhe geredet worden. Ich war Patient und ich bin Arzt, ob in
zahnärztlicher Behandlung oder auf dem Operationstisch: Augenhöhe war
ausgesprochen unpraktisch. Insofern herrschte das Vertrauen, nach dem ich
meinen Arzt bzw. meine Ärztin gewählt hatte. Das vorab zur Kenntnisnahme.
(Beifall)
Die Referate des heutigen
Nachmittags von Professor Fuchs und Professor Hommerich haben die Notwendigkeit
der ärztlichen Freiberuflichkeit bestätigt. Diese gilt nicht allein in der
Praxis und im Krankenhaus, sondern ebenso im öffentlichen Gesundheitswesen in
seinen unterschiedlichen Facetten einschließlich des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr. Die Gefahren, die sich für Patienten und auch für Ärztinnen und
Ärzte als Patienten aus einer staatlichen Zuteilungsmedizin ergeben können, wurden
schon aufgeführt. Ich möchte Ihren Blick besonders für die angestellten
Ärztinnen und Ärzte auf einen weiteren Aspekt dieses Angriffs auf die
Freiberuflichkeit lenken – das ist viel besser getarnt –: Das sind die
Versorgungswerke und die dort angesparten Alterssicherungen der Kolleginnen und
Kollegen. Hier müssen wir besonders aufpassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Josten. – Der nächste Redner ist Herr Dehnst
aus Westfalen-Lippe.
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