Dr. Lipp, Sachsen:
Freiberuflichkeit und gute Versorgung des Patienten gehören absolut zwingend
zusammen. Warum? Unser Vizepräsident Erik Bodendieck hat vorhin schon gesagt:
Wir müssen beim mündigen Patienten unterscheiden, ob es sich um einen
informierten Patienten handelt oder um einen wirklich schwer kranken Patienten,
der zu seinem Arzt kommt, weil er mit dem Dschungel der vielen Meinungen nicht
mehr zurechtkommt, der von seinem Arzt geleitet werden möchte. Auch ein
Kollege, der krank ist – das wurde vorhin bereits gesagt; ob es ein Zahnarzt
sein muss, sei dahingestellt –, braucht Unterstützung und Hilfe. In dem Moment,
wenn ein Patient schwer krank ist, gibt es keine gleiche Augenhöhe mehr. Dann
guckt der Patient seinen Arzt an und sagt: Hilf mir!
Das heißt, am Ende ist das
Patient-Arzt-Verhältnis immer irgendwo paternalistisch. Es wird es auch immer
bleiben. Alles andere ist ein Gutmenschendenken. Es bleibt keine gleiche
Augenhöhe. Weil der Arzt dem Patienten die letzte Information gibt und dem
Patienten eine Möglichkeit einräumen muss, vielleicht in einer der
schwierigsten Lebenssituationen Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir
die Freiberuflichkeit, dass nicht im Hintergrund jemand steht und den Arzt
beeinflusst.
Sie sagen immer wieder: Auch der
Kliniker, der Betriebsarzt, der Armeearzt usw. sind freiberuflich tätig. Selbst
in einem solchen Unrechtsstaat wie der DDR war es letztlich so, dass der Arzt
in seiner Therapieentscheidung – abgesehen von den schlechteren Mitteln, die er
hatte – frei war. Mir ist kein Fall bekannt, dass irgendjemand administrativ in
eine Patientenbetreuung hineingeredet hat. Selbst dort war eine
Freiberuflichkeit im Handeln gegeben.
Das versucht uns die Ulla Schmidt
schlimmer als im Unrechtsstaat DDR eventuell kaputt zu machen. Das dürfen wir
im Interesse unserer Patienten nicht zulassen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Lipp. – Jetzt Herr Hesse aus Bayern. Bitte.
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