TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Junker, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus dem Antrag 01 des Vorstands einige Punkte herausheben, weil sie für mich einen besonders hohen Stellenwert im Hinblick auf den freien Arztberuf haben. In meinen Augen fängt die freie Berufsausübung schon damit an, dass unsere Medizinstudenten endlich die gleichen akademischen Berechtigungen und Bedingungen wie andere Studiengänge haben müssen. Sie müssen während ihrer Wartesemester auch andere Studiengänge belegen können. Ausgerechnet bei den Medizinstudenten geht das nicht. Auch müssen sie während des Studiums die freie Auswahl in Richtung der Allgemeinmedizin haben. Diese soll dieselbe Präferenz haben wie andere Fachrichtungen wie Innere oder Gynäkologie. Auch das ist nicht gegeben. Dazu würde natürlich endlich auch die Einrichtung von C-4-Professuren für Allgemeinmedizin gehören. Sie müssen dann auch für dieses Fach eine Gleichberechtigung in Forschung und Lehre haben.

(Vereinzelt Beifall)

Zweitens. Wir müssen dringend für die Abschaffung der Bestimmungsgewalt der sogenannten Halbgötter in Grau – Halbgötter in Weiß gibt es ja nicht mehr –, also der Krankenhausverwaltungsdirektoren, der Management-GmbHs der Konzerne, sorgen. Ich erlebe gerade in meinem Beritt die unglaubliche Insuffizienz der Verwaltung von MVZs der Rhön-Klinik. Es ist unglaublich, was sich da abspielt.

Der dritte Punkt betrifft den Bürokratieabbau. Das zeigt sich schon bei den 19 Kilogramm Paragrafen und Vorschriften bei der Zulassung, die jeder mitbekommt. Alle Gesundheitsberufe ersticken geradezu in der politischen und bürokratischen Regelungswut. Warum ist das so? Ich denke, das ist die Beruhigung des schlechten Gewissens unfähiger und unwissender Politiker, die das durch neue bürokratische Regelungen beschwichtigen wollen. Das zerstört aber die Freiheit des Berufs, kompromittiert ihn schon längst und hat mit der Übernahme der Verantwortung, die wir ja täglich tragen und auch gar nicht ablehnen wollen, nichts mehr zu tun.

Als Viertes nenne ich die Reduzierung des Qualitätswahns auf ärztlich vernünftige und praktikable Regelungen. Die 3,50 Euro pro Untersuchung beispielsweise bei Aufrüstung des Ultraschalls sind nicht mehr amortisierbar. Das muss also geändert werden.

Der letzte Punkt ist die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Hier möchte ich das Beispiel der E-Card, der gematik anführen. Das ist ein Verrat der genetischen Daten über Diagnosen. Das schadet uns nur. Für mich als Hausarzt bringt diese Karte im Notfall überhaupt nichts. Sie ist nicht gebrauchsfähig. Sie nutzt nur der Industrie und ist ein Prestigeobjekt der Politik.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Junker. – Jetzt Herr Kollege Seusing aus Schleswig-Holstein.

© Bundesärztekammer 2009