Dr. Junker,
Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte aus dem Antrag 01 des Vorstands einige Punkte herausheben, weil sie für
mich einen besonders hohen Stellenwert im Hinblick auf den freien Arztberuf haben.
In meinen Augen fängt die freie Berufsausübung schon damit an, dass unsere
Medizinstudenten endlich die gleichen akademischen Berechtigungen und
Bedingungen wie andere Studiengänge haben müssen. Sie müssen während ihrer
Wartesemester auch andere Studiengänge belegen können. Ausgerechnet bei den
Medizinstudenten geht das nicht. Auch müssen sie während des Studiums die freie
Auswahl in Richtung der Allgemeinmedizin haben. Diese soll dieselbe Präferenz
haben wie andere Fachrichtungen wie Innere oder Gynäkologie. Auch das ist nicht
gegeben. Dazu würde natürlich endlich auch die Einrichtung von C-4-Professuren
für Allgemeinmedizin gehören. Sie müssen dann auch für dieses Fach eine
Gleichberechtigung in Forschung und Lehre haben.
(Vereinzelt Beifall)
Zweitens. Wir müssen dringend für
die Abschaffung der Bestimmungsgewalt der
sogenannten Halbgötter in Grau – Halbgötter in Weiß gibt es ja nicht mehr –,
also der Krankenhausverwaltungsdirektoren, der Management-GmbHs der Konzerne,
sorgen. Ich erlebe gerade in meinem Beritt die unglaubliche Insuffizienz der
Verwaltung von MVZs der Rhön-Klinik. Es ist unglaublich, was sich da abspielt.
Der dritte Punkt betrifft den
Bürokratieabbau. Das zeigt sich schon bei den 19 Kilogramm Paragrafen und
Vorschriften bei der Zulassung, die jeder mitbekommt. Alle Gesundheitsberufe
ersticken geradezu in der politischen und bürokratischen Regelungswut. Warum
ist das so? Ich denke, das ist die Beruhigung des schlechten Gewissens
unfähiger und unwissender Politiker, die das durch neue bürokratische
Regelungen beschwichtigen wollen. Das zerstört aber die Freiheit des Berufs,
kompromittiert ihn schon längst und hat mit der Übernahme der Verantwortung,
die wir ja täglich tragen und auch gar nicht ablehnen wollen, nichts mehr zu
tun.
Als Viertes nenne ich die
Reduzierung des Qualitätswahns auf ärztlich vernünftige und praktikable
Regelungen. Die 3,50 Euro pro Untersuchung beispielsweise bei Aufrüstung des
Ultraschalls sind nicht mehr amortisierbar. Das muss also geändert werden.
Der letzte Punkt ist die Zerstörung
des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Hier möchte ich das
Beispiel der E-Card, der gematik anführen. Das ist ein Verrat der genetischen
Daten über Diagnosen. Das schadet uns nur. Für mich als Hausarzt bringt diese
Karte im Notfall überhaupt nichts. Sie ist nicht gebrauchsfähig. Sie nutzt nur
der Industrie und ist ein Prestigeobjekt der Politik.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Junker. – Jetzt Herr Kollege Seusing aus Schleswig-Holstein.
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