Merchel, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Fuchs, ich habe mich extra zu Wort
gemeldet, um gegen Ihren Antrag zu sprechen. In Westfalen-Lippe renovieren wir
gerade die Notdienstordnung und wollen genau dieses Modell mit Notfallpraxen
und Stundenlohn einführen. Ich halte das für eine sehr gute Sache. Der Zwang
ist ja schon heute vorhanden. Der Zwang zum Notdienst besteht. Wir haben viele
Kollegen, die stundenlang Notdienst schieben, und zwar, wenn man das umrechnet,
für einen Stundenlohn von 6,30 Euro oder weniger. Aber die Bereitschaft ist
vorhanden und sie müssen etwas tun.
Wenn die ihren Notdienst in einer
geregelten Struktur tun und dafür einen vernünftigen Stundenlohn erhalten –
natürlich kann man sagen, dass 50 Euro für einen Arzt ein vernünftiger
Stundenlohn sind, sicher deutlich mehr als 6,30 Euro –, dann halte ich das
für eine vernünftige Art, den Notdienst heute zu regeln. Man ist nicht sehr
häufig an der Reihe. Es gibt auch Nachtdienste, bei denen kein einziger Patient
kommt. Trotzdem muss der Notdienst abgedeckt werden. Das wird letztlich ja auch
vergütet. Der Arzt hat mehr davon als jetzt, wo man zum Teil sehr häufig
Notdienst machen muss, dabei aber kein einziger Cent herauskommt.
Mit Freiberuflichkeit hat das
nichts zu tun. Wir haben ja festgestellt: Abhängig beschäftigte Ärzte sind
genauso Freiberufler wie die anderen. In der KV einigt man sich letztendlich
darauf, dieses Modell durchzuführen. Ich halte das für gut. Deshalb denke ich,
dass man diesen Antrag ablehnen sollte.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Merchel. – Der nächste Redner ist der
Vizepräsident der Ärztekammer Hamburg, Herr Kollege Schäfer.
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