TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Miller, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch ich spreche zum Antrag III-11: Notfalldienst. Der Notfalldienst muss von allen Ärzten in Klinik und Praxis gleichermaßen sichergestellt werden. Er muss vor allem funktionieren. Dort, wo zentrale Einrichtungen des Notfalldienstes eingerichtet sind, sind sie von den Gremien der Selbstverwaltung eingerichtet worden, von der KV, von den Ärzteschaften. Das geschah nach teilweise langen Diskussionen und nach reiflicher Überlegung. Wir haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition und deswegen auch schon einige Erfahrungen damit.

Ich möchte zu zwei Punkten des Antrags Stellung nehmen. Dass der Niedergelassene in einer Notfallpraxis eben nicht abhängig beschäftigt ist, wurde unlängst von der Deutschen Rentenversicherung, die sicher nicht großzügig ist, in einem Widerspruchsverfahren bestätigt. Dass die Honorarverteilung auf Stundenbasis nicht sozialrechtswidrig ist, hat das Sozialgericht in Stuttgart bereits beschäftigt. Diese Honorarverteilung wurde bestätigt, nicht zuletzt deswegen, weil sie, wie der Vorredner bereits gesagt hat, die gerechtere Verteilung ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute noch Jüngere in die Praxis bekommen wollen – ich bin einer von den Jüngeren mit 46 Jahren, aber alles andere als richtig jung –, dann müssen wir sehen, dass wir den Notfalldienst in vernünftigen Strukturen organisieren können, beispielsweise in zentralen Notfallpraxen, wie es vielerorts geschieht. Es wäre ein ganz fatales Signal, wenn der Deutsche Ärztetag diesem Antrag zustimmte.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Miller. – Jetzt Herr Kollege Lange aus Nordrhein.

© Bundesärztekammer 2009