Dr. Miller,
Baden-Württemberg: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Auch ich spreche zum Antrag III-11: Notfalldienst. Der Notfalldienst muss von
allen Ärzten in Klinik und Praxis gleichermaßen sichergestellt werden. Er muss
vor allem funktionieren. Dort, wo zentrale Einrichtungen des Notfalldienstes
eingerichtet sind, sind sie von den Gremien der Selbstverwaltung eingerichtet
worden, von der KV, von den Ärzteschaften. Das geschah nach teilweise langen
Diskussionen und nach reiflicher Überlegung. Wir haben in Baden-Württemberg
eine lange Tradition und deswegen auch schon einige Erfahrungen damit.
Ich möchte zu zwei Punkten des
Antrags Stellung nehmen. Dass der Niedergelassene in einer Notfallpraxis eben
nicht abhängig beschäftigt ist, wurde unlängst von der Deutschen Rentenversicherung,
die sicher nicht großzügig ist, in einem Widerspruchsverfahren bestätigt. Dass
die Honorarverteilung auf Stundenbasis nicht sozialrechtswidrig ist, hat das
Sozialgericht in Stuttgart bereits beschäftigt. Diese Honorarverteilung wurde
bestätigt, nicht zuletzt deswegen, weil sie, wie der Vorredner bereits gesagt
hat, die gerechtere Verteilung ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn wir heute noch Jüngere in die Praxis bekommen wollen – ich bin einer von
den Jüngeren mit 46 Jahren, aber alles andere als richtig jung –, dann müssen
wir sehen, dass wir den Notfalldienst in vernünftigen Strukturen organisieren
können, beispielsweise in zentralen Notfallpraxen, wie es vielerorts geschieht.
Es wäre ein ganz fatales Signal, wenn der Deutsche Ärztetag diesem Antrag
zustimmte.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Miller. – Jetzt Herr Kollege Lange aus Nordrhein.
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