TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Bolay, Westfalen-Lippe: Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst an die beiden Referenten meinen ganz ausdrücklichen Dank insbesondere für ihre einfühlsame menschliche Darstellung der Problematik, über die fachliche Kompetenz hinaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen zwei Anträge vor, die eigentlich Selbstläufer sein sollten. Ich möchte trotzdem noch ein paar Erläuterungen anfügen. Sozialpädiatrische Zentren unterliegen einer Mischfinanzierung: zum einen durch die Krankenkassen, zum anderen – das ist regional ein bisschen unterschiedlich geregelt – durch Leistungen der Sozialhilfe. Dr. Peters hat es schon ausgeführt: Während die Kosten steigen, ist die Vergütung in Form von Quartalspauschalen über viele Jahre konstant geblieben. Die Verhandlungen werden nicht dadurch vereinfacht, dass man zwei Verhandlungspartner hat, um über Erhöhungen zu diskutieren. Das bedeutet: Die Sozialpädiatrischen Zentren sind auf dem Weg, finanziell auszutrocknen.

Wenn wir hier über die Einführung von medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen sprechen und diese fordern, dann muss uns klar sein, dass deren Finanzierung eine – jetzt nehme ich einmal das Vokabular aus der vertragsärztlichen Versorgung – Add-on-Finanzierung sein muss und nicht durch eine Bereinigung der Gesamtvergütung auf Kosten der Sozialpädiatrischen Zentren erfolgen darf.

Ein zweiter Punkt. Der Übergang behinderter Jugendlicher ins Erwachsenenalter ist oft nicht reibungslos. Da kommen natürlich viele psychische und soziale Probleme auf: das Autonomiebestreben einerseits, die Behinderung andererseits. Aber auch die medizinische Versorgung erfolgt oft nicht reibungslos. Hier möchte ich sehr darum bitten – darauf bezieht sich der Antrag 6 –, dass unbürokratisches Denken und Handeln notwendig sind. Dieser Antrag sollte unsere Zustimmung finden.

Ich möchte noch folgende Frage stellen; das ist auch schon bei meinen Vorrednern und auch in den Referaten angeklungen. Wo werden sich bei der Priorisierung Menschen mit Behinderungen wiederfinden? Sie haben ja gesehen, welche aufwendigen Hilfsmittel oft notwendig sind. Welcher Umfang der medizinischen Behandlung wird diesen Menschen in der Priorisierung zugestanden werden? Ich führe beruhigter nach Hause, wenn ich dazu ein klärendes Wort aus dem Vorstand hören würde.

Leider ist meine Redezeit abgelaufen. Ich war übrigens der dritte Pädiater, der in Folge gesprochen hat. Sie merken: Es ist ein Problem, das uns Pädiatern sehr am Herzen liegt.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Wir danken Ihnen. – Es folgt Frau Dr. Bunte aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009