Merchel, Westfalen-Lippe:
Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Frauenarzt, kein
Kinderarzt. Ich habe heute gehört, dass die Behandlung von mehrfach Behinderten
sehr speziell ist und durch Experten in Zentren gut geleistet wird. Das halte
ich auch für sehr sinnvoll.
Trotzdem habe ich als normaler
Frauenarzt das Gefühl: Das ist eine Tätigkeit, die mich hilflos zurücklässt.
Ich bin in diesem Konzept gar nicht mehr vorgesehen, als ganz normaler Arzt,
der natürlich Frauen mit Behinderung genauso betreut. Das möchte ich auch
weiterhin tun. Das hinterlässt bei mir eine große Hilflosigkeit, als könne man
das nicht mehr.
Folgendes hat mich geärgert: Beide
Referenten haben im Prinzip die Kostenerstattung abgebügelt und gesagt, das
könne man nicht machen. Ich sehe die Sondersituation für Behinderte. Aber ich
kann mir vorstellen, dass man dafür Regelungen findet,
(Beifall)
so wie man auch Regelungen finden
sollte, dass die Kosten für diejenigen Medikamente, die sie von ihren 80 Euro
aus eigener Tasche bezahlen müssen, ebenfalls übernommen werden und nicht vom
Taschengeld bezahlt werden müssen wie bei Altersheimpatienten.
(Beifall)
Da müsste man Sondermöglichkeiten
finden. Das kann uns aber doch nicht daran hindern, trotzdem die
Kostenerstattung als Regelfall zu fordern. Das halte ich noch immer für eine
gute Sache.
Danke.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Vielen Dank, Herr Merchel; kurz und bündig. – Es folgt Gräfin
Vitzthum.
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