TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Merchel, Westfalen-Lippe: Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Frauenarzt, kein Kinderarzt. Ich habe heute gehört, dass die Behandlung von mehrfach Behinderten sehr speziell ist und durch Experten in Zentren gut geleistet wird. Das halte ich auch für sehr sinnvoll.

Trotzdem habe ich als normaler Frauenarzt das Gefühl: Das ist eine Tätigkeit, die mich hilflos zurücklässt. Ich bin in diesem Konzept gar nicht mehr vorgesehen, als ganz normaler Arzt, der natürlich Frauen mit Behinderung genauso betreut. Das möchte ich auch weiterhin tun. Das hinterlässt bei mir eine große Hilflosigkeit, als könne man das nicht mehr.

Folgendes hat mich geärgert: Beide Referenten haben im Prinzip die Kostenerstattung abgebügelt und gesagt, das könne man nicht machen. Ich sehe die Sondersituation für Behinderte. Aber ich kann mir vorstellen, dass man dafür Regelungen findet,

(Beifall)

so wie man auch Regelungen finden sollte, dass die Kosten für diejenigen Medikamente, die sie von ihren 80 Euro aus eigener Tasche bezahlen müssen, ebenfalls übernommen werden und nicht vom Taschengeld bezahlt werden müssen wie bei Altersheimpatienten.

(Beifall)

Da müsste man Sondermöglichkeiten finden. Das kann uns aber doch nicht daran hindern, trotzdem die Kostenerstattung als Regelfall zu fordern. Das halte ich noch immer für eine gute Sache.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Herr Merchel; kurz und bündig. – Es folgt Gräfin Vitzthum.

© Bundesärztekammer 2009