Dr. Kaplan, Vorstand der
Bundesärztekammer: Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und liebe
Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Diskussion,
mit den hervorragenden Referaten von Herrn Dr. Peters und Herrn Professor
Seidel und mit der jetzigen Aussprache im Plenum werden wir sicherlich einen
ganz wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung unserer
behinderten Mitmenschen leisten. Aber, Herr Professor Seidel, gestatten Sie mir
eine kleine Anmerkung zu Ihrem Vorschlag der Modifikation des Hausarztbegriffs.
Das Case Management bei der Betreuung behinderter erwachsener Menschen und auch
ein Großteil der Regelversorgung sind eine originäre hausärztliche Aufgabe, die
auch heute schon so gelebt wird.
(Beifall)
Sie ist sicherlich wie alles
verbesserungsbedürftig. Hier denke ich an die Inhalte der Fortbildung, ich
denke auch an Inhalte der Weiterbildung. Dem müssen wir gerecht werden; dem
werden wir gerecht werden.
Allerdings handelt es sich hier,
wie mein Vorredner gerade sagte, um eine typische interdisziplinäre Aufgabe,
eine Aufgabe für ein entsprechend qualifiziertes Team. Ich denke hier an unsere
Medizinischen Fachangestellten, die beispielsweise durch den Durchlauf unserer
Curricula, auch des VERAH-Programms, die entsprechende Qualifikation erhalten
können, durch die enge Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Logopäden,
Ergotherapeuten, Sozialarbeitern und natürlich mit allen Kolleginnen und
Kollegen. Wie mein Vorredner sagte: Alle Ärzte sind dafür verantwortlich, dass
behinderte Menschen qualifiziert betreut werden.
Natürlich – auch das hat mein
Vorredner schon angesprochen – ist auch die Honorierung wichtig. Hier denke ich
an entsprechende Inhalte in den neuen Verträgen nach § 73 b und § 73 c, aber
auch an die integrierte Versorgung nach § 140 a. Auch dem müssen wir gerecht
werden.
Ich bedanke mich.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Danke, Herr Kaplan. – Es folgt der Kollege Massing aus
Westfalen-Lippe.
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