Haus, Nordrhein: Frau
Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit vielen Jahren
niedergelassene Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und betreue eine
große Anzahl von körperlich-neurologisch Behinderten, aber auch von psychisch
Behinderten. Ich kann nahtlos an das anschließen, was Herr Dewitz eben
ausgeführt hat. Auch in unseren Praxen fehlt es oft an Barrierefreiheit. Ich
habe sehr viele Patienten, die bei zunehmender Behinderung ihre Hausärzte,
ihren Gynäkologen oder ihren sonstigen behandelnden Arzt wechseln müssen, weil
sie nicht mehr in deren Praxen gelangen.
Angesichts der fehlenden Ressourcen
für Investitionen bei den niedergelassenen Ärzten wäre es beispielsweise eine,
wie ich finde, gute Idee, bei solchen Praxen, in denen viele Behinderte betreut
werden, Umbauten so zu gestalten, dass auch Behinderte diese Praxen erreichen
können, denn diese Patienten müssen ja nicht unbedingt durch Hausbesuche
versorgt werden. Man möchte ja deren Selbstständigkeit gern erhalten.
Ich möchte noch ein Wort zu den
psychisch Behinderten sagen, die für meine Begriffe ein bisschen ein
Schattendasein in der Behindertenlandschaft fristen, weil deren Behinderung oft
nicht von vornherein erkannt wird. Es bestehen aber deutliche
Leistungseinbußen. Es müssen ganz deutliche Hilfen gewährt werden. Die Mittel
zur Erkennung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen sind
außerordentlich gering.
Es sind Methoden abgeschafft
worden, die es früher gab, beispielsweise ambulante Belastungserprobungen, die
den Nachweis ermöglichten, dass jemand psychisch so behindert ist, dass er
bestimmten Anforderungen beispielsweise des Arbeitsamts nicht mehr gerecht
werden kann. Das ist inzwischen alles entfallen.
Es ist auch schwierig, Heilmittel
wie die Ergotherapie für psychisch Behinderte zu bekommen, wenn nicht eine
eindeutige psychiatrische Erkrankung vorliegt, die das rechtfertigt. Die
Begründungen, die man dafür als Arzt liefern muss, sind außerordentlich schwer
zu formulieren, weil sie auf irgendwelchen Papieren erfolgen müssen, die dafür
nicht gemacht sind.
Lassen Sie mich bitte noch ein
kurzes Wort zur Kostenerstattung sagen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass
das Sachleistungsprinzip ein Grund ist, warum Gelder verschwinden, die wir
dringend für die Versorgung gerade dieser Behinderten brauchen könnten. Wir
brauchen Transparenz im Leistungsgeschehen und wir brauchen Transparenz bei den
Kosten, die dafür anfallen. Dieses System ist ein geeignetes System, dies
darzustellen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass wir das Problem, dass Behinderte
wegen Geldmangels nicht zum Arzt gehen, nicht mit unseren Ansichten lösen
könnten.
Danke.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Vielen Dank, Frau Haus. Mir sprachen viele Aspekte aus der Seele.
– Jetzt kommt Herr Professor Mau aus Berlin.
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