TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Groß M. A., Nordrhein: Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, meine Wortmeldung passt hier sehr gut, denn ich hatte mich zu einem Thema gemeldet, das sich an die Ausführungen von Herrn Mau anschließt. Doch bevor ich zu diesem Thema komme, möchte ich den Referenten ganz herzlich danken. Auch ich war ganz beeindruckt von den Schilderungen, wie es mit Schwierigkeiten verbunden ist, mit behinderten Kindern umzugehen. Wie die Situation mit behinderten Erwachsenen ist, kann ich manchmal erahnen. Wie es mit psychisch kranken Behinderten ist, weiß ich aus meinem Beruf. Deshalb auch mein Dank an Frau Haus, die die Situation klar und deutlich geschildert hat.

Der Antrag, den ich gestellt habe, geht in die Richtung, die Herr Mau bereits angesprochen hat. Eine Freundin von mir bekam als erstes Kind ein Kind mit einem schweren Down-Syndrom. Als es darum ging, die Rentenfrage zu klären, stellte sie fest, dass sie in der Rentenversicherung ein Jahr Anwartschaft anerkannt bekommt. Sie sagt: Ich konnte doch gar nicht arbeiten.

Das hat mich dazu bewogen, den Antrag zu stellen, dass die Bundesärztekammer darauf hinwirken soll, den Gesetzgeber darauf aufmerksam zu machen, dass das so nicht geht. Aber auch wir Ärzte müssen uns an die eigene Nase packen. Wir müssen auch einmal bei unseren Versorgungswerken nachschauen, ob wir diesbezüglich etwas ändern können. Das richtet sich nicht nur an die Versorgungswerke der Ärzte, sondern an die Versorgungswerke aller freien Berufe.

Aber ich habe den Antrag jetzt erst einmal für die Rentenversicherung gestellt. Ich bitte um Unterstützung.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Frau Groß. Das greift nochmals das auf, was Sie bereits im letzten Jahr für die Angehörigen, die Demenzkranke versorgen, gefordert haben. Ich denke, das geht in dieselbe Richtung. Das sollten wir dringend unterstützen. – Jetzt kommt Herr Dr. Hauber aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009