TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen: Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Referate waren hervorragend. Ich möchte etwas zu Ihnen sagen, Frau Groß. Sie hatten von Ihrer Freundin gesprochen, die ein mongoloides Kind hat und nur ein Jahr arbeiten konnte. Mit einem kleinen Seitenhieb für die Versorgungswerke der Ärzte haben Sie appelliert, sich dieser Gruppe doch anzunehmen.

Ich möchte Ihnen sagen, dass seit 1995 in der Pflegeversicherung die Regel existiert, dass pflegende Angehörige einen Rentenanspruch erwerben. Das ist nicht das Problem der Versorgungswerke. Unser System ist ein ganz anderes.

Hinsichtlich der KV möchte ich sagen: Ich habe als Psychiaterin über 20 Jahre ein Heim betreut. Nach zehn Jahren habe ich die Frage gewagt, ob ich dafür eine Zulassung bekommen könne. Die Ermächtigung wurde mir nicht erteilt.

Schließlich möchte ich noch auf diejenigen Menschen aufmerksam machen, die mit Behinderten arbeiten. Auch wir als Ärzte brauchen da viel mehr Unterstützung. Wir brauchen mehr Zeit, die uns nicht mehr gelassen wird. Wir sind nach wenigen Jahren ausgebrannt. Wir brauchen auch ein System der innerärztlichen Unterstützung, dass man weiß: Da wird man aufgefangen. Es muss auch viel mehr Supervision geben.

Am schlimmsten ist die Tatsache, dass einem nicht genügend Zeit gegeben wird, die Dinge aufarbeiten zu können.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank, Frau Ebert-Englert, vor allem auch dafür, dass der Aspekt der Betreuer der schwerstbehinderten Menschen aufgegriffen wurde. Das ist heute vielleicht etwas kurzgekommen. Wir sollten genauso wie den Familienangehörigen auch diesen Menschen viel Respekt zollen. – Als letzter Redner bitte Herr Professor Kahlke.

© Bundesärztekammer 2009