Michaelis, Thüringen:
Sehr geehrter Vorstand! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter
Tagesordnungspunkt I haben wir den Antrag I-09 behandelt. Unter diesem
Tagesordnungspunkt I mit dem Titel „Gesundheits-, Sozial- und ärztliche
Berufspolitik“ ist dieses Thema eigentlich relativ gering beleuchtet worden.
Der Antrag I-09 hat zum Inhalt, die Voraussetzungen für eine generelle
Einführung des Kostenerstattungsprinzips zu schaffen. Das bedeutet:
Kostenerstattung im ambulanten Bereich, im stationären Bereich und bei der
Zahnbehandlung. Das ist hier in der differenzierten Art nicht besprochen
worden. Das muss ich auch als meinen Fehler gestehen: Auch ich habe es nicht
bemerkt. Zumindest ist der Antrag nicht präzisiert worden.
Um wegen des nachweisbaren Drucks
im ambulanten Bereich die Diskussion nicht noch einmal zu eröffnen, verbinde
ich meinen Antrag mit der Bitte um
Überweisung an den Vorstand und keine weitere Diskussion dieses Punkts. Wenn
wir mit der Diskussion beginnen, brauchen wir Stunden dafür. Wir haben aber
noch über viele differenzierte Themen zu sprechen. Deshalb meine ich, wir
sollten darüber nicht diskutieren. Sagen Sie gegebenenfalls lieber, Sie wollen
das nicht; dann ist es gestorben und das Quorum kommt nicht zustande.
Selbstverständlich ist das nur beschlossen, wenn mindestens die Hälfte
zustimmt.
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Ich habe Sie so verstanden, dass Sie für die Überweisung dieses
Antrags an den Vorstand sind und dass Sie das jetzt nicht diskutieren wollen.
Es liegt der Antrag vor, eine zweite Lesung durchzuführen. Dazu müssen wir
zunächst einmal die Gegenrede hören. – Herr Reinhardt will die Gegenrede zum
Antrag auf eine zweite Lesung führen. Bitte schön.
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