TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Sehr geehrter Vorstand! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter Tagesordnungspunkt I haben wir den Antrag I-09 behandelt. Unter diesem Tagesordnungspunkt I mit dem Titel „Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik“ ist dieses Thema eigentlich relativ gering beleuchtet worden. Der Antrag I-09 hat zum Inhalt, die Voraussetzungen für eine generelle Einführung des Kostenerstattungsprinzips zu schaffen. Das bedeutet: Kostenerstattung im ambulanten Bereich, im stationären Bereich und bei der Zahnbehandlung. Das ist hier in der differenzierten Art nicht besprochen worden. Das muss ich auch als meinen Fehler gestehen: Auch ich habe es nicht bemerkt. Zumindest ist der Antrag nicht präzisiert worden.

Um wegen des nachweisbaren Drucks im ambulanten Bereich die Diskussion nicht noch einmal zu eröffnen, verbinde ich meinen Antrag mit der Bitte um
Überweisung an den Vorstand und keine weitere Diskussion dieses Punkts. Wenn wir mit der Diskussion beginnen, brauchen wir Stunden dafür. Wir haben aber noch über viele differenzierte Themen zu sprechen. Deshalb meine ich, wir sollten darüber nicht diskutieren. Sagen Sie gegebenenfalls lieber, Sie wollen das nicht; dann ist es gestorben und das Quorum kommt nicht zustande. Selbstverständlich ist das nur beschlossen, wenn mindestens die Hälfte zustimmt.

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Ich habe Sie so verstanden, dass Sie für die Überweisung dieses Antrags an den Vorstand sind und dass Sie das jetzt nicht diskutieren wollen. Es liegt der Antrag vor, eine zweite Lesung durchzuführen. Dazu müssen wir zunächst einmal die Gegenrede hören. – Herr Reinhardt will die Gegenrede zum Antrag auf eine zweite Lesung führen. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2009