TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Beck, Bayern: Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man stelle sich folgende Situation vor: Es gibt wenige Neurologen, aber genügend Internisten, ausgebildete Facharztinternisten, und die bekommen schwer Stellen in der Inneren Medizin, in der stationären Versorgung. Die sagen: Wir hätten gern einen Quereinstieg in die Neurologie, wir machen das Ganze in der Praxis, das muss doch irgendwie gehen.

Ich glaube, die neurologischen Fachverbände und alle hier im Saal würden sagen: So geht es nicht. In den Anträgen 12 und 21 wird so etwas für das Fachgebiet Allgemeinmedizin postuliert. Unabhängig davon, dass es schön wäre, wenn man einmal Vorgespräche mit den Betroffenen, mit den Fachverbänden führen würde, ist es so, dass wir als Hausärzte so etwas zunächst einfach zurückweisen müssen.

Außerdem stört mich an dem Ganzen der Begriff „Quereinstieg“. Wenn es so etwas geben kann, dann den Einstieg in eine Weiterbildung, nicht einen Quereinstieg. Der Quereinstieg implementiert vielleicht: niederschwellig, geringer, kleiner. Das kann es nicht sein.

Wir haben eine Weiterbildungsordnung, die einen bestimmten Weiterbildungsgang vorschreibt. Wir haben jetzt ein Anpassungsverfahren, das in den entsprechenden Gremien beraten wird. Warten wir doch bitte ab, was dabei herauskommt. Jeder, der in das Fachgebiet Allgemeinmedizin und Innere Medizin einsteigen will, halte sich dann bitte an diese Weiterbildungsordnung und führe sie entsprechend durch. Wenn Stellen in den Kliniken beispielsweise im stationären Bereich in der Inneren Medizin fehlen sollten, dann müsste man sagen: Wir brauchen solche Stellen im stationären Bereich, nicht: Wir machen das Ganze niederschwellig quer in der Praxis.

(Beifall)

Es gibt genügend Zeiten, nachher in der Praxis sein Wissen zu vertiefen.

Deshalb bitte ich darum, die Anträge 12 und 21 im Sinne der bereits erfolgten Wortmeldungen von Frau Goesmann und Herrn Koch an den Vorstand zu
überweisen; denn diese Problematik der inhaltlichen Ausformulierung und der Struktur wird dann dort besprochen und auf dem nächsten Ärztetag hoffentlich positiv verabschiedet.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Herr Kollege, ich habe Sie mit Absicht ausreden lassen, weil das, was Sie gesagt haben, wichtig war. Aber diese Anträge 12 und 21 sind zurückgezogen. Für den Antrag 12 gibt es jetzt den Antrag 12 neu. Sie können also die Anträge 12 und 21 aus Ihrem Konvolut entfernen, aber der Antrag 12 neu bleibt bestehen.

Der nächste Redner ist Herr Professor Hettenbach aus Baden-Württemberg.

© Bundesärztekammer 2009