Dr. Holzborn, Nordrhein:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag V-15, gestellt
von Herrn Klaus König, der heute Nachmittag nicht anwesend ist und mich gebeten
hat, zu diesem Antrag ein paar erläuternde Worte zu sagen. Es ist so, dass bei
uns in der Gynäkologie, aber sicherlich auch in anderen Fächern, in manchen
Häusern Weiterbildungsinhalte nicht mehr vermittelt werden können, weil
bestimmte Fertigkeiten dort nicht vorgehalten werden oder es sich nicht lohnt.
Diese werden aber sehr wohl in der Praxis zur Anwendung gebracht. Ich denke
beispielsweise an IVS oder Ähnliches.
Natürlich stellt sich die Frage:
Kann die Praxis nicht diesen Teil der Weiterbildung qualifiziert übernehmen?
Wenn wir das bejahen, stellt sich natürlich bei Budgets bzw.
Regelleistungsvolumina das Problem, dass dies nicht in der Honorierung
abgebildet wird.
Deswegen der Entschließungsantrag,
in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, dafür
Sorge zu tragen, dass, wenn eine Weiterbildung in den Praxen stattfindet, für
eine ausreichende Alimentation gesorgt wird.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke, Herr Holzborn. – Der nächste Redner ist Herr Kollege
Tegethoff aus Berlin.
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