TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Holzborn, Nordrhein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag V-15, gestellt von Herrn Klaus König, der heute Nachmittag nicht anwesend ist und mich gebeten hat, zu diesem Antrag ein paar erläuternde Worte zu sagen. Es ist so, dass bei uns in der Gynäkologie, aber sicherlich auch in anderen Fächern, in manchen Häusern Weiterbildungsinhalte nicht mehr vermittelt werden können, weil bestimmte Fertigkeiten dort nicht vorgehalten werden oder es sich nicht lohnt. Diese werden aber sehr wohl in der Praxis zur Anwendung gebracht. Ich denke beispielsweise an IVS oder Ähnliches.

Natürlich stellt sich die Frage: Kann die Praxis nicht diesen Teil der Weiterbildung qualifiziert übernehmen? Wenn wir das bejahen, stellt sich natürlich bei Budgets bzw. Regelleistungsvolumina das Problem, dass dies nicht in der Honorierung abgebildet wird.

Deswegen der Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, dass, wenn eine Weiterbildung in den Praxen stattfindet, für eine ausreichende Alimentation gesorgt wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Holzborn. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Tegethoff aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2009