TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Braun, Berlin: Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte gegen den Antrag 12 neu sprechen, auch wenn er jetzt wesentlich verbindlicher formuliert ist. Ich möchte Ihnen meine Sorge mitteilen, denn gerade wir von der Allgemeinmedizin haben wirklich hinsichtlich der Strukturierung unseres Fachgebiets einen dornenreichen Weg hinter uns. So wie Neurologen nicht so eben mal zu Augenärzten einsteigen können, ist allein die Bezeichnung „Quereinstieg“ eine Formulierung, die im Rahmen der Gewährleistung einer hohen Qualität in der Grundversorgung unangemessen ist.

(Beifall)

Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tun uns keinen Gefallen, wieder der, wie ich meinte, endlich überwundenen Ideologie zu verfallen, dass Allgemeinmedizin eben mal so, eigentlich von jedem Kollegen der verschiedensten Fachrichtungen, zu machen sei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schätze Sie alle sehr, aber ich denke, wer sich entschlossen hat, Hausarzt zu werden, hat eine bestimmte Grundeinstellung. Er betreut nämlich Menschen und Familien jahrzehntelang. Das ist einfach etwas anderes. Ein Urologe oder Augenarzt ist – das ist natürlich total akzeptabel – kein Hausarzt in dem von uns gemeinten Sinne.

Deswegen meine ich, auch wenn der Vorstand das alles bearbeitet, wer zusätzlich zu seinem Facharzt Allgemeinmediziner werden will, braucht fünf Jahre allgemeinmedizinische Weiterbildung. Selbstverständlich können ihm die bereits erlangten Zeiten anerkannt werden, nicht mehr und nicht weniger.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Frau Braun. – Jetzt Herr Junker aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009