TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Junker, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu meinem Antrag 17 und bitte darum, ihn positiv zu bescheiden. Wir haben nicht nur durch die demografischen Ergebnisse inzwischen längst absehbar einen Mangel an Fachärzten – das ist auf dem flachen Land deutlich erkennbar; die Praxen können nicht wieder besetzt werden –, der zu echten Versorgungslücken führt. Darüber hinaus ist offensichtlich, dass die Pathologie des Alltags, also die Bagatellfälle der jeweiligen Fächer, im Krankenhaus aufgrund der guten Vorklärung gar nicht mehr ankommt, gar nicht mehr gesehen wird. Nicht ohne Grund hat es einmal eine Zeit gegeben, in der ermächtigte Ärzte, Chefärzte eine eigene Zeit der Weiterbildung in niedergelassener Praxis nachweisen mussten, um die Ermächtigung zur Weiterbildung zu bekommen. Das ist leider abgeschafft worden.

Insofern bitte ich Sie, diesen Antrag, der für die entsprechenden Gremien ein Arbeitsauftrag ist, nicht an den Vorstand zu überweisen, sondern positiv zu bescheiden.

Auch die Anträge 15 und 18 beschäftigen sich mit diesem Thema. Im Zusammenhang mit der Klärung der Finanzierung der Allgemeinmedizin macht es sicherlich Sinn, auch diese finanziellen Fragen der Weiterbildung in niedergelassener Praxis mit einzubinden und mit den Leistungsträgern zu besprechen. Insofern sollte man das in toto positiv bescheiden.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Das waren die ehedem beteiligten Chefärzte. Das waren dann volle Kassenärzte. Sie hatten die Pflichten, die damals alle Kassenärzte hatten, nämlich das sogenannte Landvierteljahr zu machen. Die Ermächtigten mussten das nicht, schon vorher nicht. Das Institut der Beteiligung ist abgeschafft worden. Dadurch ist das entfallen. Das ist die Historie. – Jetzt bitte Herr Köhne aus Aachen.

© Bundesärztekammer 2009