Dr. Köhne, Nordrhein:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gegen
den Antrag V-19 sprechen. Der Kollege Veelken hat natürlich recht, wenn er
ausführt, dass die Weiterbildung Geld kostet und dass man es sich unter
Gewinnmaximierungsgesichtspunkten vielleicht gut überlegen sollte, Kolleginnen
und Kollegen weiterzubilden. Auf der anderen Seite sind beim heutigen
Arbeitsmarkt die Krankenhäuser darauf angewiesen, Ärzte zu bekommen. Der
weiterzubildende Arzt, den man vernünftig ausbildet, ist bestimmt wesentlich
besser zur Gewinnmaximierung geeignet als der Arzt aus dem osteuropäischen
Ausland, der die deutsche Sprache noch nicht perfekt beherrscht.
Aus diesem Grunde sind die Kliniken
schon daran interessiert, weiterzubildende Ärzte zu bekommen. Das Problem sind
vielleicht die Weiterbildungszeugnisse, in denen gelogen wird. Wenn das der
Fall ist, ist dies ein Problem, das die Ärztekammern lösen können. Sie müssen
natürlich hinter der Qualität der Weiterbildung stehen, um die entsprechenden
Konsequenzen zu ziehen. Ich denke, wir beschließen heute ein Instrumentarium,
um richtige nächste Schritte zu tun, indem wir die Qualität der Weiterbildung
evaluieren. Dadurch wird sich – das ist meine Hoffnung – das Problem auch lösen.
Wie undurchdacht der Antrag V-19
ist, sieht man insbesondere am zweiten Absatz. Dort reden die Autoren des
Antrags von der Hoffnung, das Problem der zusätzlichen Kosten der Weiterbildung
durch tarifvertragliche Regelungen zu lösen. Eine solche Lösung könnte ja nur
bedeuten, dass man die Tarifverträge für Weiterzubildende für Nichtfachärzte so
weit reduziert, dass es sich doch lohnt, diese Ärzte einzustellen und
entsprechend weiterzubilden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Sinne
der Antragsteller oder gar des Deutschen Ärztetages ist. Deshalb plädiere ich
hier dafür, diesen undurchdachten Antrag abzulehnen.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Köhne. – Der nächste Redner ist Herr Botzlar
aus Bayern.
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