Prof. Dr. Dr. habil. Hahn,
Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Botzlar hat
ebenso wie Frau Gitter zum Antrag V-02 Stellung genommen. Es geht nicht darum,
irgendeinen Rechtsbruch zu tolerieren. Lieber Herr Botzlar, dann seien Sie
bitte so mutig, wie Sie hier vorgeben, und zeigen Sie wie an der Universitätsklinik
in Würzburg einen der Klinikdirektoren an! Bei uns war die Staatsanwaltschaft,
hat das verfolgt und hat das geregelt. Es ist ein Rechtsbruch, wenn wir das
Arbeitszeitgesetz nicht einhalten. Ich verstehe aber nicht, wieso Sie es dort
in die Weiterbildungsordnung hineinbringen wollen. Das hat mit der
Weiterbildung nichts zu tun. Es gehört dort meiner Meinung nach nicht hinein.
(Beifall)
Warum Sie es dort hineinschreiben
wollen, hat sicherlich andere Gründe.
Im Antrag V-16 wird die „eminenzbasierte“
Weiterbildung kritisiert und gefordert, dass das objektiver und zielgerichteter
durchgeführt werden soll. Wer, wenn nicht die Fachgesellschaften, soll es denn
bestimmen? Doch nicht das Volk, sondern es müssen die Fachgesellschaften
bleiben. Das habe ich nicht verstanden.
Noch ein Beispiel, wie die Wünsche
kommen und ein neues Fass aufgemacht wird, von dem wir gedacht haben, wir
hätten es schon lange geschlossen. Ich meine das Fass Teilgebietsradiologie.
Lieber Herr Grifka, dazu haben wir sicherlich sehr unterschiedliche Ansichten.
Jeder Unfallchirurg jetzt, jeder Orthopäde jetzt und jeder neue Unfallchirurg
und Orthopäde hat die Möglichkeit des Röntgens. Er muss nur diese Prüfung
machen und die Weiterbildung absolvieren. Das ist auch jetzt so. Wenn wir das
Fass wieder aufmachen, kommt der Internist und sagt: Warum soll ich eine
Prüfung machen? Dann kommt der Gynäkologe, dann kommt der Urologe und sagt:
Meine urologische radiologische Diagnostik will ich auch so haben.
Alle müssen eine Prüfung haben. Es
sollte keine Ausnahmen geben, nur weil Sie es hier sehr nett dargestellt haben.
Ich denke, wir sollten dieses Fass Teilgebietsradiologie nicht aufmachen.
Schließlich komme ich noch zum
Antrag V-17. Danach soll beim Niedergelassen obligat weitergebildet werden. Ich
glaube, das ist ein sehr netter Wunsch, aber wir können niemanden zwingen, zur
Weiterbildung in die freie Praxis zu gehen. Vor allen Dingen dann, wenn man
einen begehrten Platz in einer großen Klinik hat, wird man dort nicht
freiwillig weggehen, vor allem wenn man wissenschaftlich arbeitet. Wir sollten
auch daran denken, dass die Wissenschaft notwendig ist.
Besten Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Kollege Hahn. – Nunmehr Herr Emminger,
ebenfalls aus Bayern.
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