Prof. Dr. Sauermann,
Sachsen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass ich als
Sachse eine Widerrede zu Niedersachsen machen muss. Trotzdem bitte ich, dass
Sie den Antrag 22 zur Einführung einer zusätzlichen Weiterbildung
„Hirntoddiagnostik“ so nicht unterstützen. Ich möchte das folgendermaßen
begründen. Wir haben, um festzustellen, ob jemand hirntot ist, Fertigkeiten und
Fähigkeiten vorzuweisen, die im Prinzip in der Weiterbildungsordnung bereits
gelehrt werden und auch Voraussetzung zum Facharztstandard derjenigen Fächer
sind, die in der Intensivmedizin tätig sind. Ich verkenne nicht, dass dabei
Unsicherheiten auftreten, wenn es ums Konkrete geht. Die Antragsteller gehen
dabei von strukturellen Schwierigkeiten aus. Ich glaube eher, dass es
Prozessschwierigkeiten sind.
Ich bitte Sie deshalb, die
Weiterbildungsordnung nicht durch weiteren Differenzierungsbedarf zu einem
solchen Gestrüpp zu machen, dass keiner mehr durchsieht. Ich bitte Sie, das in
bewährter Weise in der Weiterbildungsordnung der einzelnen Fachgebiete zum
Facharzt zu belassen und die Nachhilfe, die auch die Bundesärztekammer und
andere Organisationen durch Richtlinien, Weiterbildungsangebote und andere
Formen geben, dort zu gewähren, wo Prozessabläufe noch nicht funktionieren.
Ich bedanke mich.
(Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Sauermann. – Als nächste
Rednerin Frau Kollegin Lux aus Bayern.
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