TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Sauermann, Sachsen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass ich als Sachse eine Widerrede zu Niedersachsen machen muss. Trotzdem bitte ich, dass Sie den Antrag 22 zur Einführung einer zusätzlichen Weiterbildung „Hirntoddiagnostik“ so nicht unterstützen. Ich möchte das folgendermaßen begründen. Wir haben, um festzustellen, ob jemand hirntot ist, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorzuweisen, die im Prinzip in der Weiterbildungsordnung bereits gelehrt werden und auch Voraussetzung zum Facharztstandard derjenigen Fächer sind, die in der Intensivmedizin tätig sind. Ich verkenne nicht, dass dabei Unsicherheiten auftreten, wenn es ums Konkrete geht. Die Antragsteller gehen dabei von strukturellen Schwierigkeiten aus. Ich glaube eher, dass es Prozessschwierigkeiten sind.

Ich bitte Sie deshalb, die Weiterbildungsordnung nicht durch weiteren Differenzierungsbedarf zu einem solchen Gestrüpp zu machen, dass keiner mehr durchsieht. Ich bitte Sie, das in bewährter Weise in der Weiterbildungsordnung der einzelnen Fachgebiete zum Facharzt zu belassen und die Nachhilfe, die auch die Bundesärztekammer und andere Organisationen durch Richtlinien, Weiterbildungsangebote und andere Formen geben, dort zu gewähren, wo Prozessabläufe noch nicht funktionieren.

Ich bedanke mich.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Sauermann. – Als nächste Rednerin Frau Kollegin Lux aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009