Dr. Harb, Hamburg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge 15 und 17 sind nach meiner
Auffassung sehr wichtige Anträge. Sie befassen sich mit einem Teil der
Weiterbildung, die im stationären Bereich praktisch nicht mehr vorkommt, so
beispielsweise die Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Wir
haben zwar in Hamburg die Lösung geschaffen, dass die drei Jahre im ambulanten
Bereich absolviert werden, aber die Frage ist: Wenn im UKE wieder ein Endokrinologe
vorhanden ist, hätten wir das alte Problem, dass zwei Jahre in der Klinik und
ein Jahr im ambulanten Bereich absolviert werden.
Um dieses Problem zu lösen, sollte
man die Weiterbildung in bestimmten Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen
öffnen, dass der Weiterbildungsassistent wählen kann, ob er das im stationären
oder im ambulanten Bereich absolvieren kann.
Das Problem beim Antrag 15, nämlich
die Finanzierung, sehe ich ein. Aber es sollte der Versuch unternommen werden,
ob wir nicht Mittel lockermachen können. Die Kollegen im niedergelassenen
Bereich haben in der Tat Probleme damit.
Zum Antrag 17: Es gibt im stationären
Bereich bestimmte Inhalte, die schlicht und einfach nicht mehr vermittelt
werden, weil sie nicht mehr gemacht werden, so beispielsweise im
gynäkologischen Bereich. Es werden weder Frühdiagnostik noch Entnahme von
Abstrichen durchgeführt.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, in
der Weiterbildungsordnung zu sagen: Gynäkologie und Geburtshilfe fünf Jahre,
davon können zwei Jahre im ambulanten Bereich absolviert werden. Es müsste nur
der Zusatz kommen: mindestens jedoch soundso viel Monate, damit der Weiterbildungsassistent
im ambulanten Bereich einige Monate absolviert. Während dieser Monate kann er
eine ganze Menge von dem lernen, was er heute in der Klinik nicht mehr lernt.
Ich bitte Sie, beide Anträge zu
unterstützen. Ich halte sie für sehr wichtig.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt bitte Herr Kollege Schwarzkopf-Steinhauser
aus Bayern.
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