Dr.
Schwarzkopf-Steinhauser, Bayern: Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!
Ich spreche zu den Anträgen 07 und 19. Im Antrag 07 steht unter Punkt 2, dass
es für die Behauptung, dass durch die Einführung des DRG-Systems keine
Weiterbildung mehr stattfindet, keine messbaren Belege gibt. Ich verstehe die
Kolleginnen und Kollegen vom Marburger Bund nicht, dass sie dies schon messen
wollen. Das DRG-System ist erst jetzt scharf gestellt. Man kann daraus nicht
schlussfolgern, dass das keinen Einfluss hat. Deshalb halte ich diesen Satz für
etwas verfrüht.
In Punkt 4 wird erklärt, dass
Zuschläge für die Weiterbildung nicht erforderlich seien. Das ist genau das,
was im Antrag 19 von Herrn Veelken gefordert wird. Ich glaube, dass das nicht
richtig ist. Ein Antrag auf Streichung des Punkts 4 befindet sich im Umdruck.
Dieser Antrag wird von Herrn Veelken, Herrn Jaeger und mir gestellt. Ich
glaube, es ist höchst gefährlich, wenn wir erklären, dass solche Zuschläge
nicht erforderlich sind.
Wir alle freuen uns nicht darüber,
dass es die DRGs gibt. Aber wir leben nun einmal im Zeitalter der DRGs. Wir
werden sie nicht kurzfristig abschaffen können. Ich glaube, vom Ziel her sind
wir nicht unterschiedlicher Meinung, wohl aber über den Weg.
Ich meine, dass es gefährlich ist,
Punkt 4 zu beschließen, weil das dem, was wir benötigen, nicht gerecht würde.
Kliniken, die die Weiterbildung durchführen, dürfen nicht bestraft werden.
Deshalb bitte ich um Zustimmung, dass Punkt 4 des Antrags 07 gestrichen wird.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag 19.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Das müssen Sie bitte schriftlich einreichen. Bisher haben wir
einen Antrag 07 a, in dem steht, dass der zweite Satz des Punkts 4 im Antrag 07
gestrichen werden soll, der lautet:
Eine zusätzliche Finanzierung
ärztlicher Weiterbildung in Form von Zu- und Abschlägen im Rahmen des
DRG-Systems, wie sie im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) als
Prüfauftrag vorgesehen ist, lehnt der 112. Deutsche Ärztetag weiterhin als
nicht sachgerecht ab.
Es ist schon beantragt, diesen Satz
zu streichen. Wenn Sie den ganzen Punkt 4 gestrichen haben wollen, müssen Sie
dazu bitte einen schriftlichen Antrag einreichen.
Die nächste Rednerin ist Frau Heike
Lehmann aus Schleswig-Holstein. Bitte schön.
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