TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Paravicini, Westfalen-Lippe: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie trotz der langen Rednerliste dem Votum unseres Kammerpräsidenten Dr. Windhorst gefolgt sind und uns nicht das Wort abschneiden, sondern doch noch etwas sagen lassen. Ich verspreche Ihnen: Ich spreche etwas an, das bisher noch nicht thematisiert wurde.

Es geht einfach um Begriffsklärungen. Ich störe mich ein wenig daran, wenn dazwischen immer wieder einmal von der Weiterbildungsermächtigung die Rede ist. Das hat mit Macht überhaupt nichts zu tun. Der richtige Begriff lautet „Weiterbildungsbefugnis“. Ich finde, das sollten wir von diesem Plenum ausgehend endlich in die Breite tragen.

Insofern folge ich auch dem Antrag 01 a von Frau Gitter, der sich etwas an dem Begriff des Weiterbildungsassistenten stört. Ich meine, dass die Wertschätzung, die wir unseren jungen ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenbringen, schlecht mit der Tatsache zu vereinbaren ist, sie als „Assistenten“ zu bezeichnen. Zwar assistieren in den operativen Fächern die jungen Mitarbeiter immer den Erfahrenen bei der Operation. Aber nehmen wir einmal mein Fachgebiet, die Anästhesiologie; da sieht das ganz anders aus. Schon nach wenigen Monaten müssen die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter volle ärztliche Verantwortung übernehmen, natürlich immer vor dem Hintergrund eines erfahrenen Fach- oder Oberarztes.

Wir sollten also lieber, wie Frau Gitter es vorgeschlagen hat, von Weiterzubildenden oder einfach von „Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung“ sprechen. So lautet mein Vorschlag.

(Beifall)

Kurz noch eine Bemerkung zum Antrag 22, zu dem bereits Herr Professor Sauermann und Frau Dr. Lux gesprochen haben. Auch ich bitte darum, diesen Antrag eindeutig abzulehnen. Es geht dabei um die Hirntoddiagnostik. Wir brauchen hier kein zusätzliches Curriculum und schon gar keine Zusatzweiterbildung, denn die Hirntoddiagnostik ist expressis verbis in allen Fachgebiets-Zusatzweiterbildungen, die sich mit Intensivmedizin beschäftigen, ausreichend gewürdigt und verankert. Ich praktiziere das seit über 25 Jahren in leitender Funktion. Natürlich kann ich nicht das gesamte Spektrum selber abbilden. Wir haben kein transportables EEG-Gerät. Aber selbstverständlich ziehe ich als Kliniker den Fachmann zu Rate. Ich hole mir den Neurologen, ich hole mir die Hilfestellung von der GSO. Dann kann ich selbstverständlich das gesamte Spektrum abbilden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Das Wort „Assistenzarzt“ kommt aus der Militärsprache. „Chefarzt“, „Oberarzt“, „Assistenzarzt“ sind alles Begriffe, die von den Militärkrankenhäusern – früher nannte man sie Lazarette – auf die Zivilkrankenhäuser übertragen worden sind. Es ist keine schlechte Idee, das zu zivilisieren. – Jetzt hat Frau Dr. Gitter das Wort. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2009