Dr.
Holfelder, Hessen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum
Antrag 24 sprechen, den Herr Professor Grifka gestellt hat. Herr Professor Hahn
hatte die Befürchtung, dass die Orthopäden hier ein Fass aufmachen wollten. Das
kann nicht sein und das ist auch nicht die Absicht. Sowohl die Orthopäden als
auch die Unfallchirurgen haben im neuen Gebiet Orthopädie/Unfallchirurgie die
Weiterbildung in der fachgebundenen Radiologie integriert in der
Weiterbildungszeit abzuleisten. Voraussetzung dafür ist, dass der
Weiterbildungsbefugte sie entweder 18 Monate allein in der Radiologie
unterrichtet oder aber der weiterbildungsbefugte Orthopäde und Unfallchirurg
das fachgebunden selber machen darf.
Hier ist eine Lücke in der Weiterbildungsordnung,
weil die wenigsten Kollegen, die jetzt Chefärzte sind, die Möglichkeit haben,
diese fachgebundene Radiologie zu erreichen. Sie können das nicht, weil der
Radiologe seine eigene Abteilung hat.
Hier bitten wir um eine direkte
Anregung an den Weiterbildungsausschuss und die Ständige Konferenz, dass hier
eine vernünftige Regelung erfolgt. Wir wollen kein neues Fass aufmachen.
Nur ganz am Rande: Vor über 100
Jahren wurde das erste Lehrbuch für Röntgendiagnostik geschrieben. Es wurde von
einem Orthopäden geschrieben, nämlich von Albert Hoffa.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke, Herr Holfelder. – Jetzt Herr Hesse aus Bayern.
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