TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Holfelder, Hessen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Antrag 24 sprechen, den Herr Professor Grifka gestellt hat. Herr Professor Hahn hatte die Befürchtung, dass die Orthopäden hier ein Fass aufmachen wollten. Das kann nicht sein und das ist auch nicht die Absicht. Sowohl die Orthopäden als auch die Unfallchirurgen haben im neuen Gebiet Orthopädie/Unfallchirurgie die Weiterbildung in der fachgebundenen Radiologie integriert in der Weiterbildungszeit abzuleisten. Voraussetzung dafür ist, dass der Weiterbildungsbefugte sie entweder 18 Monate allein in der Radiologie unterrichtet oder aber der weiterbildungsbefugte Orthopäde und Unfallchirurg das fachgebunden selber machen darf.

Hier ist eine Lücke in der Weiterbildungsordnung, weil die wenigsten Kollegen, die jetzt Chefärzte sind, die Möglichkeit haben, diese fachgebundene Radiologie zu erreichen. Sie können das nicht, weil der Radiologe seine eigene Abteilung hat.

Hier bitten wir um eine direkte Anregung an den Weiterbildungsausschuss und die Ständige Konferenz, dass hier eine vernünftige Regelung erfolgt. Wir wollen kein neues Fass aufmachen.

Nur ganz am Rande: Vor über 100 Jahren wurde das erste Lehrbuch für Röntgendiagnostik geschrieben. Es wurde von einem Orthopäden geschrieben, nämlich von Albert Hoffa.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Holfelder. – Jetzt Herr Hesse aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009