TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Hesse, Bayern: Zu Antrag 19: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, und zwar aus einem ganz simplen Grund. Wir haben sehr eindrucksvolle Eröffnungsreden gehört, wir haben etwas von Rationierung gehört, wir haben etwas von Deckelungen usw. gehört. Das sind alle diese Qualmaßnahmen, die uns die Politik seit Jahren auferlegt. Die DRGs sind ein Symbol für diese Form der Rationierung.

Wir werden nicht mehr Geld ins System bekommen, wenn wir sagen: Wir nehmen da die Fachärzte auch noch mit hinein. Was wird passieren? Es wird so sein, dass wir für ein Krankheitsbild 2 000 Euro bekommen, im nächsten Jahr zwar immer noch 2 000 Euro, aber gesagt wird: Ihr solltet eigentlich nur 1 800 Euro bekommen, bekommt aber 2 000 Euro, weil ihr Fachärzte ausbildet. Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem ist: Wer handelt denn die DRGs aus? Wie entstehen sie denn? Darüber verhandeln Politik, Krankenkassen und Klinikträger. Wollen wir wirklich, dass die ärztliche Weiterbildung Verhandlungsmasse zwischen Politik, Krankenhausträgern und Krankenkassen wird? Wollen wir das wirklich? Meinen wir das im Ernst?

Wenn wir schon bei der Evaluierung der Weiterbildung sind: Wer soll das denn evaluieren? Soll die Bayerische Landesärztekammer, soll die Landesärztekammer Baden-Württemberg zu den Krankenkassen gehen und fragen: Wie werden denn unsere Leute fortgebildet?

Ich glaube, solche Begriffe wie DRGs werden nicht besser, indem man sie mit noch mehr Inhalten füllt, indem man noch mehr zusammenmischt, das Ganze noch einmal durchschüttelt und erklärt: Jetzt haben wir aber alles enthalten.

Lehnen Sie das bitte ab. Die DRGs haben mit der ärztlichen Weiterbildung nichts zu tun. Wir wollen kein Fallpauschalensystem, das in irgendeiner Weise unsere Weiterbildung definiert. Die Weiterbildung bleibt in unserer Hand.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Hesse. – Jetzt Herr Deutschmann aus dem schönen Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2009