Deutschmann,
Niedersachsen: Sehr verehrter Herr Professor Hoppe! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte zum Antrag V-22 sprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag
anzunehmen. Eigentlich wollte ich dazu nichts ausführen, weil ich dachte, der
Antrag spricht für sich selber. Aber die Kollegen haben inzwischen gemeint,
dieser Antrag sei überflüssig, und wollen ihn ablehnen. Deshalb will ich dazu
Stellung nehmen.
Frau Dr. Lux und insbesondere Herr
Professor Paravicini, es ist nicht so, dass ich diesen Antrag nur gestellt
habe, um überhaupt einen Antrag zu stellen. Ich habe 1983 erstmals eine
Hirntoddiagnostik gemacht, ich habe schon vor Inkrafttreten des
Transplantationsgesetzes zusammen mit einem anderen ärztlichen Kollegen das Konsiliarteam
der Region Nord für Hirntoddiagnostik gegründet und fortentwickelt. Es ist also
nicht so, als hätte ich ohne jeglichen Hintergrund diesen Antrag gestellt.
Frau Kollegin Lux hat gesagt, jeder
Intensivmediziner sollte den Hirntod diagnostizieren können. Das finde ich
auch; daran gibt es gar keinen Zweifel. Nur: Hirntoddiagnostik – das sagen ja
auch die Richtlinien der Bundesärztekammer – ist sicher, wenn man die
Richtlinien beachtet. Aber die Richtlinien der Bundesärztekammer sind nicht
jedem ohne Weiteres eingängig.
Die Qualitätsmerkmale in den
verschiedenen Richtlinien sind ausgesprochen dürftig. Die Richtlinien der
Bundesärztekammer sagen, mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von
Patienten mit schweren Hirnschädigungen sei erforderlich. In der
Weiterbildungsordnung, in den Richtlinien, also dort, wo die besonderen
Qualifikationen genannt werden, heißt es: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen
und Fertigkeiten in der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von
Organspende. Es werden keine weiteren qualifizierenden Faktoren genannt.
Hier eine besondere Qualifikation
zu erlangen und führen zu dürfen, schafft Sicherheit und Vertrauen bei den Beteiligten.
Eine zusätzliche Weiterbildung schließt doch den Kollegen ohne diese
Qualifikation nicht aus der Hirntoddiagnostik aus, Frau Kollegin Lux. Bitte
erwecken Sie mit Ihrem Votum nicht den Eindruck, dass Ihnen die Qualität in der
Hirntoddiagnostik nicht am Herzen liegt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt kommt Herr Josten aus Bonn.
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