TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag V-15 steht ein schlimmer Satz:

Bei strenger Überprüfung der klinischen Weiterbildungsstätten müssten viele Facharztzeugnisse zurückgezogen werden und die Assistenten könnten daher nicht zur Facharztprüfung zugelassen werden.

Ich glaube, das ist einfach nicht mehrheitsfähig. Die Verwaltungen in unseren Ärztekammern arbeiten korrekt. Wenn die entsprechenden Bescheinigungen nicht vorliegen, bekommen sie den Zettel nicht.

(Beifall)

Dieser Satz gehört gestrichen. Dazu habe ich einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Ich möchte auf ein weiteres Problem hinweisen. Man darf die ambulante Weiterbildung beim niedergelassenen Arzt nicht so negativ bewerten. Die haben aber ein Problem: Sie wissen nicht, wie sie es finanzieren sollen, in den unterschiedlichsten Fächern. Wie soll das geschehen? Die Qualität kann nur dann stimmen, wenn es eine Finanzierung gibt. Wer kann das regeln? Das ist so kompliziert, dass man es hier sicher nicht tun kann. Deshalb bitte ich darum, den Antrag V-15 nicht einfach abzulehnen, sondern ihn an den Vorstand zu überweisen. Es ist für die Weiterbildung wichtig, dass auch die Finanzierung im ambulanten Bereich geregelt wird. Sie ist nicht geregelt, sie ist nicht ausreichend.

Das geht natürlich nur, wenn stationäre und ambulante Weiterbildung in einer Verbundermächtigung praktiziert wird. Das geht aber nur mit einer finanztechnischen Unterlegung. Das muss geplant werden. Das können wir hier auf dem Ärztetag nicht regeln.

Deshalb bitte ich darum: Überweisen Sie den Antrag, wenn er geändert ist, bitte an den Vorstand.

Danke.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke, Herr Michaelis. – Der nächste Redner ist Herr Mitrenga aus Köln.

© Bundesärztekammer 2009