Prof. Dr. Dr. h. c. Grifka,
Bayern: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Teilgebietsradiologie
wird natürlich gern dargestellt als umstrittenes Feld zwischen den Radiologen
und den jeweiligen Fachärzten. Das soll aber nicht das Thema sein. Es geht
wahrlich nicht um Pekuniäres bei dem, was an simpler Röntgendiagnostik
stattfinden muss. Es geht um das praktisch Durchführbare, um das für unsere
Patienten Sinnvolle und Nützliche. Deswegen nehme ich dazu noch einmal
Stellung.
Die Situation ist doch die, dass
wir in unserem Arbeitsalltag den Patienten in der Ambulanzsituation haben und
ihn zum Röntgen schicken. Wir sehen das Röntgenbild. Wir behandeln den
Patienten entsprechend der Befundung, die wir durchführen. Natürlich bekommen
wir einen radiologischen Befund, in der Regel – Sie kennen das sicher – nach
drei Tagen. Manchmal ruft zwischendurch der Radiologe an und fragt, worauf er
zu achten hat. Sicher gibt es da Unterschiede; ich zeige einmal den krassen
Fall auf. Der ganz krasse Fall ist der, dass er dann noch schreibt: MRT
erbeten.
Es geht doch ganz simpel darum,
dass das, was vorher in der Weiterbildungsordnung normal war, dass das, was wir
in diesem Bereich an Kompetenz haben, auch weiter zugestanden werden kann,
selbstverständlich mit einer Prüfung, die durchgeführt werden muss. Das ist eine
conditio sine qua non. Die Kompetenz soll auch in diesem Bereich nachgewiesen
werden. Aber es geht um die Praktikabilität.
Wenn jemand in der Niederlassung
als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie neuer Prägung diesen
Kernbestandteil seiner Diagnostik nicht mehr durchführen kann, ist er in seinem
Handeln amputiert. Dann braucht man ihn so praktisch nicht.
Deswegen das Petitum: keine
Vorstandsüberweisung. So etwas muss behandelt werden. Das ist ein dringliches
Problem. Es gibt ja Kollegen, die schon in der Praxis sind. In Bayern waren wir
ja mit der Umsetzung der Weiterbildungsordnung vorneweg, was auch gut war.
Leider lernt man nachher aus den entsprechenden Erfahrungen. Der Sinn des
Antrags ist, dass man eine Regelung findet, wie man innerhalb der
Weiterbildung, wo dies praktisch durchgeführt wird, auch die Kompetenz erwirbt,
ohne einen zusätzlichen Pflichtmonat oder ein Pflichthalbjahr beim Radiologen,
wo wieder gewechselt werden soll, wo derjenige, der aus der orthopädischen
Klinik in die Unfallchirurgie gewechselt ist, in die Intensivmedizin gewechselt
ist im Common Trunk und im weiteren Verlauf noch einmal in die Unfallchirurgie
wechselt, dann auch noch in die Radiologie wechselt. Irgendwann macht er
überhaupt keine Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mehr.
Deswegen meine Bitte, diesen Antrag
so zu bescheiden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Grifka. – Als bisher letzter Redner Rudolf
Henke vom Vorstand.
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