TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, weil ich hier von einigen Rednern in Anspruch genommen worden bin, wenn auch nicht namentlich. Es hieß, der Vorsitzende des Marburger Bundes habe in der Vergangenheit darauf hingewiesen, man könne das alles durch tarifvertragliche Regelungen lösen. Ich will Ihnen den Hintergrund dafür sagen. Meine These lautet, dass die Weiterbildung zu einem großen Teil von den weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten bezahlt wird. Jedenfalls haben Krankenhäuser, die einen in Weiterbildung befindlichen Arzt statt eines Facharztes einstellen, dadurch einen finanziellen Vorteil.

Wenn Sie sich entschließen, statt eines Arztes ohne abgeschlossene Weiterbildung einen frischgebackenen Facharzt einzustellen, kostet dieser frischgebackene Facharzt im Monat zwischen 200 und 1 100 Euro mehr als der Arzt, der noch seine Weiterbildung absolviert. Wenn Sie statt eines Arztes während der Weiterbildung einen erfahrenen Facharzt einstellen, führt der tarifliche Unterschied dazu, dass das Krankenhaus für den in der Weiterbildung befindlichen Arzt im Monat zwischen 1 750 und 2 650 Euro weniger ausgibt.

Das heißt, ein großer Teil des Aufwands, der ja in Gestalt von Supervision und dergleichen vorhanden ist, ist in der Tat im Tarifvertragssystem dadurch berücksichtigt, dass der Arzt während der Weiterbildung weniger kostet als der Facharzt. Wenn Sie das auf ein Jahr hochrechnen, ist der minimalste Unterschied, den es gibt, 2 400 Euro im Jahr, der höchste denkbare Unterschied macht 31 800 Euro im Jahr aus.

Genau auf diesen Punkt habe ich im letzten Punkt hingewiesen. Ich habe in der Vormittagssitzung am 23. Mai 2008 gesagt:

In allen Tarifen ist berücksichtigt, dass der Arzt, der noch keine vollständige Weiterbildung absolviert hat, eine etwas geringere Qualifikation hat als der Facharzt, weil der Facharzt eine deutlich höhere Vergütung erhält …

Insofern fühle ich mich durch die Interpretation im Antrag V-19 falsch zitiert und falsch dargestellt. Meine Sichtweise deckt sich mit der Passage 4 im Antrag V-07.

So sympathisch mir Herr Veelken und die anderen Berliner sind, muss ich Sie leider bitten, die Änderungsanträge zum Antrag V-07 und den Antrag von Herrn Veelken und anderen abzulehnen und stattdessen dem Antrag V-07 in der Originalfassung zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.

Damit ist die Rednerliste erschöpft. Ich glaube, wir verfahren so wie eben vorgeschlagen: Herr Dr. Koch wird uns morgen früh, wenn wir alle hier wieder zusammengekommen sind, seine Zusammenfassung darstellen und das Schlusswort sprechen. Dann werden wir in die Abstimmung eintreten.

Ich darf Sie noch darauf aufmerksam machen, dass es ein ganz frisches Buch zum Thema DRG-Auswirkungen gibt.

Ich wünsche Ihnen heute einen schönen Abend und unvergesslich schöne Stunden bei der Veranstaltung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem Titel „Ut omnes unum sint“ in der alten Mensa der Johannes-Gutenberg-Universität. Viel Vergnügen und alles Gute bis morgen früh!

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen den letzten Tag unseres 112. Deutschen Ärztetages. Gestern Abend waren wir zusammen in der Alten Mensa der Johannes-Gutenberg-Universität. Wir bedanken uns herzlich beim Gastgeber, Herrn Professor Hessenauer und seiner Kammer, für die Vorbereitung und die Einladung.

(Beifall)

Es war uns ein großes Vergnügen, Mainz und seinen spezifischen Humor nicht nur aus dem Fernsehen, sondern auch einmal live zu erleben und dann auch noch so gut beköstigt zu werden. Herzlichen Dank!

Wir hatten vereinbart, dass heute der Tagesordnungspunkt V weiter verhandelt wird, indem der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Herr Dr. Koch, zunächst sein Schlusswort spricht unter Einbeziehung der Würdigung aller Anträge. Anschließend führen wir die Abstimmungen durch. Dann kommen wir zu dem großen Thema „Tätigkeitsbericht“, zu dem 121 Anträge vorliegen. Das ist eine stattliche Zahl. Aber wir werden das bewältigen.

Wenn Sie alle einverstanden sind und jetzt auch die nötige Ruhe eingekehrt ist für dieses ganz wichtige Thema der Weiterbildung, bitte ich Herrn Dr. Koch, an das Rednerpult zu gehen und uns die Zusammenfassung zu geben und sein Schlusswort zu sprechen.

Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2009