Dr. Lutz, Bayern: Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Über die Quotenregelung brauche ich gar nichts mehr zu sagen, weil alles schon
gesagt ist. Ich glaube, das ist ein undemokratisches Verfahren. Früher war es
so, dass es keine angestellten Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer gab und
man deshalb eine solche Regelung gefunden hat. Aber für die heutige Zeit gilt
sie nicht mehr. Heute von vornherein festzulegen, dass nur Leute aus bestimmten
Gruppen gewählt werden können, halte ich für schlichtweg undemokratisch. Wenn
unbedingt jemand reinmuss, dann können sich die Gruppen im Vorfeld der Wahl zusammentun
und eine Person unterstützen und diese letztendlich wählen.
Ich meine, die Frage nach der
Erweiterung des Vorstands kann nur der Vorstand selbst beantworten. Ich möchte
noch einmal darauf hinweisen: Eine Erweiterung des Vorstands darf nicht damit
verbunden sein, dass eine bestimmte Person oder eine bestimmte Personengruppe
gewählt werden muss. Es geht doch allein um die zu leistende Arbeit. Darüber,
ob es notwendig ist, dass zur Erledigung der Arbeit eine Person mehr im
Vorstand der Bundesärztekammer sitzen sollte, hat allein der Vorstand zu
entscheiden. Ich meine, deswegen sollten wir zwar, wenn der Vorstand dies
wünscht, den Vorstand erweitern, aber nicht mit der Maßgabe: aus einer
bestimmten Gruppe.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Lutz.
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