TOP VII: Änderung des § 3 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Schirmer, ReferentSchirmer, Referent: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch dieser Sachverhalt geht auf einen Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages in Ulm zurück. § 3 der geltenden Geschäftsordnung lautet:

Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle deutschen Ärzte und die vom Vorstand der Bundesärztekammer geladenen Personen.

Es geht um den ersten Personenkreis, also Ärztinnen und Ärzte. Auf dem Ärztetag in Ulm ist kritisiert worden, dass der Bezug auf die Nationalität nicht mehr zeitgemäß sei, da es erstens viele Ärzte gibt, die in Deutschland arbeiten und aus anderen Staaten kommen und damit Mitglied der Kammer sind, die zweitens in anderen Tätigkeiten ihren Beruf ausüben.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat sich mit diesem Auftrag befasst. Der Auftrag lautete:

Für die Tagesordnung des nächsten Deutschen Ärztetages ist die Änderung des § 3 vorzusehen. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, eine neue Formulierung zu entwerfen, die den Zutritt nicht von der Nationalität abhängig macht.

Der Vorstand hat das eingehend beraten und mehrere Varianten diskutiert. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass die Lösung, die Ihnen im Antrag VII-1 vorliegt, die zweckmäßigste sei, nämlich:

Zutritt zu den Sitzungen des Deutschen Ärztetages haben alle Ärztinnen und Ärzte und die vom Vorstand der Bundesärztekammer geladenen Personen.

Ich darf der Klarheit halber sagen: Es geht hier nur um das Zutrittsrecht, um das Recht, hier anwesend zu sein. Das hat nichts mit Stimmrechten oder Rederechten oder dem Delegiertenstatus und Ähnlichem zu tun. Es geht darum, wer an den Ärztetagen hörend und sehend – oder umgekehrt – teilnehmen darf.

Herr Präsident, so viel zur Einführung in diesen Punkt.

© Bundesärztekammer 2009