TOP VII: Änderung des § 3 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Wortmeldungen habe ich bisher nicht bekommen. Sind Sie mit dieser Formulierung der Geschäftsordnung einverstanden, wie sie in Antrag VII-01 niedergelegt ist? Wer dem zustimmt, möge jetzt das Zeichen geben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen und die Geschäftsordnung wird in diesem Sinne geändert.

Schönen Dank den Antragstellern, dass sie das gemerkt haben. Das wird vielen Ärztinnen und Ärzten, die in Deutschland arbeiten, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Freude bereiten.

Wir kommen jetzt zu den Finanztagesordnungspunkten. Das sind die Punkte IX - XI. Bevor wir in diese Diskussion eintreten, frage ich die Geschäftsführung, ob Anträge zur Entlastung des Vorstands, die zum Tagesordnungspunkt VIII – Tätigkeitsbericht – vorliegen, jetzt behandelt werden müssen. – Das ist nicht der Fall. Die zum Tätigkeitsbericht eingegangenen Anträge sind also nicht entlastungsrelevant. Das ist jetzt festgestellt.

Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte „Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten IX bis XI „Finanzen“ öffentlich zu verhandeln.

Sind Sie einverstanden oder gibt es einen Gegenantrag? – Keine Gegenstimme, keine Gegenvoten. Dann verhandeln wir diese Tagesordnungspunkte öffentlich.

§ 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage – das steht in § 10 – Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt.

Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte bedeutet Nein. Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt vor der Bühne bei Herrn Zielesch abgeholt werden.

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