Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. – Wortmeldungen habe ich bisher nicht bekommen.
Sind Sie mit dieser Formulierung der Geschäftsordnung einverstanden, wie sie in
Antrag VII-01 niedergelegt ist? Wer
dem zustimmt, möge jetzt das Zeichen geben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist der Antrag angenommen und die Geschäftsordnung wird in diesem Sinne geändert.
Schönen Dank den Antragstellern,
dass sie das gemerkt haben. Das wird vielen Ärztinnen und Ärzten, die in
Deutschland arbeiten, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
Freude bereiten.
Wir kommen jetzt zu den
Finanztagesordnungspunkten. Das sind die Punkte IX - XI. Bevor wir in diese
Diskussion eintreten, frage ich die Geschäftsführung, ob Anträge zur Entlastung
des Vorstands, die zum Tagesordnungspunkt VIII – Tätigkeitsbericht – vorliegen,
jetzt behandelt werden müssen. – Das ist nicht der Fall. Die zum
Tätigkeitsbericht eingegangenen Anträge sind also nicht entlastungsrelevant.
Das ist jetzt festgestellt.
Die Finanzkommission hat durch
einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der
Tagesordnungspunkte „Finanzen“ plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des
90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.
Da es sich um eine grundsätzliche
Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem
Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten IX bis XI „Finanzen“ öffentlich
zu verhandeln.
Sind Sie einverstanden oder gibt es
einen Gegenantrag? – Keine Gegenstimme, keine Gegenvoten. Dann verhandeln wir
diese Tagesordnungspunkte öffentlich.
§ 4 Abs. 6 der Satzung der
Bundesärztekammer besagt:
Über die Genehmigung des
Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme
der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die
Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für
ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl
der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.
Beachten Sie bitte, dass nach der
Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage – das steht in § 10 – Anträge zum
Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass
ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die
Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt.
Wird ein Änderungsantrag durch
diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt
aufzustellen.
Die Stimmabgabe erfolgt mittels
farbiger Stimmkarten. Die grüne Stimmkarte bedeutet Ja, die rote Stimmkarte
bedeutet Nein. Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in
alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der
entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die
schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.
Die Stimmkarten können jetzt vor
der Bühne bei Herrn Zielesch abgeholt werden.
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