TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Zöllner, Bayern: Sehr geehrtes Präsidium! Verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben letztes Jahr in Ulm sehr ausführlich über das Thema E-Card diskutiert. Als Quintessenz aus dieser sehr ausführlichen Diskussion haben wir einige Beschlüsse auf diesem Flugblatt, das hier einige Kollegen netterweise verteilt haben, aufgeführt. Beispielsweise wurde beschlossen, dass der 111. Deutsche Ärztetag die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der bisher vorgelegten Form ablehnt.

Ich war gestern sehr irritiert, als ich in dem Pressedienst mit dem Namen „Arzt am Abend“ gelesen habe, dass der Vorstand der Bundesärztekammer dies in der Öffentlichkeit ganz anders kommuniziert. Ich war sehr irritiert, weil ich denke: Wenn die Delegierten stundenlang zusammengesessen und eine Entscheidung getroffen haben, warum soll sie plötzlich anders sein, nur weil es vielleicht einigen Personen so nicht gefallen hat?

(Beifall)

Es gibt diese Publikation „Mythen um die E-Card“. Die finde ich sehr polemisch. Einige dieser Punkte sind sicher korrekt, andere könnte man mit etwas Sachkenntnis ganz gut zerpflücken.

Ich stehe der E-Card nach wie vor kritisch gegenüber, insbesondere der Datenspeicherung. Die Geschichte mit der Freiwilligkeit ist sowieso schon zu Ende. Freiwillig ist überhaupt nichts, auch in Nordrhein.

(Beifall)

Wenn man sich die Pressemeldungen des letzten Jahres hinsichtlich der Datensicherheit von verschlüsselten Daten vor Augen hält, beispielsweise im Bankenbereich, müsste man ins Grübeln kommen. „Spiegel Online“ meldet am 5. Mai dieses Jahres, dass ein Erpresser 10 Millionen Dollar für ein Passwort verlangt. Da hat ein Hacker in Amerika Verordnungsdaten, die auf einer zentralen Website gespeichert waren, verschlüsselt und verlangt nun von der Regierung 10 Millionen Dollar für ein Passwort, damit die Daten wieder entschlüsselt werden können. Er droht damit, dass er diese zum Teil sehr brisanten Versicherungsdaten, wenn er das Geld nicht bekommt, an die Öffentlichkeit weiterreicht.

Ich habe in dem Sachstandsbericht vermisst, dass man stärker auf eine nicht zentralisierte Datenspeicherung dringt. Da wird immer gesagt, man müsse erst einmal untersuchen, ob das überhaupt geht. Sie können aus der Schweiz einen USB-Datenspeicher in Kreditkartenform mit einem Programm kaufen, wo die Daten des Versicherten, die er freiwillig darauf speichern kann, verschlüsselt vorliegen. Dieses Teil können Sie beispielsweise auch in Sri Lanka in den Computer stecken, wenn Sie dort ins Krankenhaus kommen. Dann kann auch jemand in Sri Lanka die Arztbriefe lesen.

Mit der E-Card kommt man nicht weit. Wenn Sie über die Grenze nach Österreich fahren, ist es schon vorbei mit der Möglichkeit des Datenauslesens. Es gibt also durchaus bessere Konzepte. Ich finde, man sollte mehr Wert auf diese besseren Konzepte legen.

(Beifall)

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass, wenn die E-Card eingeführt wird, die Möglichkeit der zentralen Datenspeicherung nicht genutzt wird. Sie wird mit Sicherheit genutzt.

Ich möchte wiederholen, was ich bereits im letzten Jahr gesagt habe: Eine große Datenmenge, die interessant ist, weckt Begehrlichkeiten. So wird es sein.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Kollege Zöllner. – Jetzt Herr Kollege Schaaf, ebenfalls aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009