TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Steininger, Hessen: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit wir das erste Mal über dieses Thema reden, ist mir bis heute der Zusammenhang zwischen der elektronischen Gesundheitskarte und einer Online-Infrastruktur nicht klar geworden. In dem Papier, das uns das Präsidium als Information zugestellt hat, steht als Pflichtanwendung für diese elektronische Gesundheitskarte: die Versichertenstammdaten, das elektronische Rezept und die europäische Krankenversicherungskarte. Alle diese Pflichtanwendungen sind heute auf einer Chipkarte möglich. Es bedarf dazu keinerlei Online-Anbindung. Es bedeutet schon heute mehr Sicherheit. Das elektronische Rezept kann auf dem Weg von der Praxis zur Apotheke nicht verloren gehen. Es ist in der Apotheke so zu lesen, wie es in der Praxis erstellt wurde. Das bedeutet schon heute finanzielle Einsparungen. Versichertendaten sind auf der Karte leicht elektronisch zu aktualisieren. Es ist keine Neuausgabe der Versichertenkarte notwendig. Das bedeutet schon heute freiwillige Zusatzinformationen.

Die Karte kann Daten speichern zur Notfallsituation, zur Arzneimitteleinnahme, zum Impfstatus, sofern der Patient das möchte.

Zur Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, wie im Antrag 36 vom Vorstand beschrieben: Es gibt keinen Grund, in der Praxis irgendeinen Handgriff für die Krankenkassen durchzuführen. Auch das kann kein Grund für eine Online-Anbindung sein. Bitte lehnen Sie diesen Vorstandsantrag 36 ab.

Es besteht auch nach mehreren Jahren Diskussion zur elektronischen Gesundheitskarte und mehreren Beschlüssen gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum jeweiligen Entwicklungsstand durch Deutsche Ärztetage kein Grund, der Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte zu irgendeinem Themenbereich zuzustimmen. Dies entspricht auch dem Sinn des Antrags von Professor Kahlke; das ist der Antrag 74.

In meinem Antrag 125 fordere ich den 112. Deutschen Ärztetag auf, die Einführung einer Online-Infrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen, da alle Pflichtanwendungen auch ohne Online-Anbindung möglich sind.

(Vereinzelt Beifall)

Noch ein Wort zur Telematik. Ich lerne langsam, dass die elektronische Gesundheitskarte mit dem elektronischen Heilberufeausweis eigentlich nichts zu tun haben muss. Die Online-Infrastruktur wird aber für beides geschaffen. Es wird uns auch immer wieder erklärt, dass es für beides notwendig ist. Wenn wir, wie durch meinen Antrag bezweckt, die elektronische Gesundheitskarte von der Online-Infrastruktur trennen können, werden wir viele Sorgen – Patientensicherheit, Datensicherheit, Arbeitsaufwand in den Praxen, finanzielle Belastungen – nicht mehr haben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Steininger. – Jetzt kommt Herr Niemann aus Hamburg.

© Bundesärztekammer 2009