Dr. Bartmann, Referent:
Eigentlich wollte ich überhaupt nicht in diese Debatte eingreifen. Aber ich
habe ein bisschen das Gefühl, dass ich doch noch etwas klarstellen muss. Von
mehreren Debattenrednern ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass
Datenskandale Mengen von gesammelten Daten offengelegt haben, die eigentlich
nicht offengelegt werden sollten, dass Daten – auch dezentral gespeicherte
Daten – verloren gegangen sind.
Das ist ja alles richtig. Aber das
waren alles unverschlüsselte Daten. Wenn ich das Argument höre, ein
Sozialrichter könne entscheiden, dass diese Daten offengelegt werden müssen:
Das geht nicht. Das ist eine individuelle Verschlüsselung. Wenn ein
Sozialrichter das beschließen sollte, müsste er 70 Millionen Menschen
zwingen, ihre Verschlüsselung preiszugeben. Glauben Sie, dass das in einem
Staat wie der Bundesrepublik Deutschland möglich ist?
(Zurufe: Ja!)
– Wenn Sie glauben, dass wir in
einem totalitären Staat leben – ich habe ein anderes Empfinden.
(Beifall)
Diese Form der individuellen
Entschlüsselung ist etwas anderes als das, was man normalerweise von einem
Schlüssel wie Enigma kennt, wo man nur einen Code entschlüsseln muss. Dies ist
individuell für jeden einzelnen Patienten.
Die gematik spricht von 4
Milliarden Rechnerjahren, die notwendig wären, um so einen Schlüssel zu
knacken. Da wäre ich vorsichtig; womöglich weist jemand nach, dass das „nur“
100 Millionen Rechnerjahre sind.
Selbst wenn Sie einen dieser
Schlüssel eines Patienten knacken, haben Sie einen Datensatz von einem
Patienten. Wenn Sie einen Pool verwenden wollten, müssten Sie genau diesen Pool
aufbrechen.
Worüber reden wir eigentlich? Ich
habe Ihnen doch gesagt: Durch die Ablehnung der Gesundheitskarte verschwindet
nicht eine einzige Gesundheitsakte vom Markt. Diese Akten bleiben alle
unverschlüsselt. Für diese gilt natürlich, weil sie unverschlüsselt vorliegen,
dass sie Begehrlichkeiten wecken können und geknackt werden, gleichgültig ob
sie bei ICD, in Fort Knox oder in irgendeinem Atombunker liegen.
Diese Akten könnten geknackt
werden, aber nicht die Kryptografiedaten, die mithilfe des
Datenschutzinstruments Gesundheitskarte verschlüsselt sind.
Wenn Sie sagen, die Sticks seien
sicher, dann antworte ich: Aber es ist nicht so verschlüsselt, dass ein
Arbeitgeber oder ein anderer es nicht mit einem gewissen Druck abfragen könnte.
Es geht ja nicht darum, dass Sie nachweisen müssen, dass eine Patientenakte auf
einem dezentralen Speicher möglich ist. Das wissen wir doch. Tausende von
Patienten laufen mit solchen Sticks herum.
Unsere Forderung ist: Auch diese
dezentral abgespeicherten Daten müssen mit der Kryptografie verschlüsselt
werden, damit ein Arbeitgeber eben jemanden nicht zwingen kann, seinen Stick
herzugeben. Wenn er das mithilfe eines Arztes täte, der dafür seinen Heilberufeausweis
zur Verfügung stellt, ginge er ins Gefängnis.
Es war mir wichtig, etwas Klarheit
in diese Dinge zu bringen. Es geht nicht um eine Gesundheitsakte. Es geht um
ganz, ganz viele Gesundheitsakten. Es geht darum, dass diese ganz, ganz vielen
Gesundheitsakten sicher verschlüsselt sind, ob zentral oder dezentral
abgespeichert. Das ist mit dem individuellen Patientenschlüssel, den jeder auf
seiner Karte hat, so sicher wie derzeit mit keinem anderen Mittel realisierbar.
Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Franz Bartmann. – Der nächste Redner ist Herr Kollege
Rütz aus Nordrhein, aus Köln-Nippes.
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