TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Steininger, Hessen: Nachdem Frau Dr. Groß gesprochen hat, möchte ich noch auf meinen Antrag eingehen. Zurzeit gibt es keinen Grund, eine Online-Infrastruktur zu haben, um die Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu gewährleisten. Es gibt einfach keinen Grund. Deshalb können wir es nur ablehnen, dass eine solche Online-Infrastruktur zum derzeitigen Zeitpunkt eingeführt wird, in irgendeiner Form eingebunden wird.

(Beifall)

Frau Dr. Groß hat sich ja ein bisschen geoutet als Mitglied des Telematikausschusses in der Bundesärztekammer. Diese Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, die von ihr so hochgehalten wird, weshalb wir diese Online- und Telematikinfrastruktur brauchen, ist doch nichts Neues. Das gibt es heute mit denselben Verschlüsselungen, die hier angeboten werden. Wir können heute unabhängig von der elektronischen Gesundheitskarte – wir brauchen dafür keine Online-Anbindung – Punkt zu Punkt kommunizieren, von einem Arzt zum anderen, mit Verschlüsselungen, die sicher sind, die diesen Weg verschlüsseln. Dazu bedarf es der Verknüpfung nicht.

(Vereinzelt Beifall)

Ich habe es vorhin bereits gesagt: Es ist vollkommen unklar, warum die elektronische Gesundheitskarte derzeit mit einer Online-Infrastruktur gekoppelt wird. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag 125 anzunehmen.

Danke schön.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Steininger. – Der nächste Redner ist ebenfalls ein Hesse, der Kollege Peter Zürner.

© Bundesärztekammer 2009