Dr. Steininger, Hessen:
Nachdem Frau Dr. Groß gesprochen hat, möchte ich noch auf meinen Antrag
eingehen. Zurzeit gibt es keinen Grund, eine Online-Infrastruktur zu haben, um
die Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu gewährleisten. Es
gibt einfach keinen Grund. Deshalb können wir es nur ablehnen, dass eine solche
Online-Infrastruktur zum derzeitigen Zeitpunkt eingeführt wird, in irgendeiner
Form eingebunden wird.
(Beifall)
Frau Dr. Groß hat sich ja ein
bisschen geoutet als Mitglied des Telematikausschusses in der
Bundesärztekammer. Diese Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, die von ihr so
hochgehalten wird, weshalb wir diese Online- und Telematikinfrastruktur
brauchen, ist doch nichts Neues. Das gibt es heute mit denselben
Verschlüsselungen, die hier angeboten werden. Wir können heute unabhängig von
der elektronischen Gesundheitskarte – wir brauchen dafür keine Online-Anbindung
– Punkt zu Punkt kommunizieren, von einem Arzt zum anderen, mit Verschlüsselungen,
die sicher sind, die diesen Weg verschlüsseln. Dazu bedarf es der Verknüpfung
nicht.
(Vereinzelt Beifall)
Ich habe es vorhin bereits gesagt:
Es ist vollkommen unklar, warum die elektronische Gesundheitskarte derzeit mit
einer Online-Infrastruktur gekoppelt wird. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag
125 anzunehmen.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsident Dr.
Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Steininger. – Der nächste Redner ist
ebenfalls ein Hesse, der Kollege Peter Zürner.
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