TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Groß M. A., Nordrhein: Mir ist noch etwas eingefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich Ihnen noch mitteilen wollte. In diesem Expertengespräch in Nordrhein kam von uns Ärzten auch die Frage nach der Punkt-zu-Punkt-Kommunikation bzw. den Arztbriefen. Das umfasst auch die Daten, die im elektronischen Rezept enthalten sind. Aber vom elektronischen Rezept redet eigentlich niemand mehr.

Lassen Sie uns einmal die Arztbriefe anschauen. Die Datenschützer haben versichert: Diese Daten bleiben nicht auf dem Server. Sie werden von dem Arzt abgeholt, zu dem dieser Brief geschickt wird. Das war eine unserer Forderungen. Das ist schon mit in dieses Konzept eingearbeitet worden.

Ich habe den Antrag 126 gestellt. Er ist die Konsequenz aus dem, was ich Ihnen gesagt habe. Wenn wir Ärzte andere Patientenakten nutzen, dann müssen wir auch die Sicherheitsvorgaben eindeutig nutzen, die von der Bundesärztekammer und dem BSI festgestellt worden sind. Der Antrag 126 geht noch einmal auf den Wildwuchs ein, von dem ich eben bereits gesprochen habe. Ich bitte da um Ihre Unterstützung.

Noch ein Wort zum Antrag 127 von Herrn Professor Kahlke. Warum nehmen wir nicht das Testen? Ich habe einen Änderungsantrag eingebracht. Danach können wir beurteilen, ob und wie wir eine Neukonzeption entwickeln.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Frau Kollegin Groß. – Der im Moment letzte Redner auf der Rednerliste ist Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer.

© Bundesärztekammer 2009