Dr. Groß M. A., Nordrhein:
Mir ist noch etwas eingefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich Ihnen
noch mitteilen wollte. In diesem Expertengespräch in Nordrhein kam von uns
Ärzten auch die Frage nach der Punkt-zu-Punkt-Kommunikation bzw. den
Arztbriefen. Das umfasst auch die Daten, die im elektronischen Rezept enthalten
sind. Aber vom elektronischen Rezept redet eigentlich niemand mehr.
Lassen Sie uns einmal die
Arztbriefe anschauen. Die Datenschützer haben versichert: Diese Daten bleiben
nicht auf dem Server. Sie werden von dem Arzt abgeholt, zu dem dieser Brief
geschickt wird. Das war eine unserer Forderungen. Das ist schon mit in dieses
Konzept eingearbeitet worden.
Ich habe den Antrag 126 gestellt.
Er ist die Konsequenz aus dem, was ich Ihnen gesagt habe. Wenn wir Ärzte andere
Patientenakten nutzen, dann müssen wir auch die Sicherheitsvorgaben eindeutig
nutzen, die von der Bundesärztekammer und dem BSI festgestellt worden sind. Der
Antrag 126 geht noch einmal auf den Wildwuchs ein, von dem ich eben bereits
gesprochen habe. Ich bitte da um Ihre Unterstützung.
Noch ein Wort zum Antrag 127 von
Herrn Professor Kahlke. Warum nehmen wir nicht das Testen? Ich habe einen
Änderungsantrag eingebracht. Danach können wir beurteilen, ob und wie wir eine
Neukonzeption entwickeln.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsident Dr.
Montgomery: Vielen Dank, Frau Kollegin Groß. – Der im Moment letzte Redner
auf der Rednerliste ist Rudolf Henke, Mitglied des Vorstands der
Bundesärztekammer.
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