Dr. Bartmann, Referent:
Herr Kahlke, Sie schreiben in einem Antrag, dass Sie vorschlagen, dass die
Bundesärztekammer bzw. die Fachgremien der Bundesärztekammer – ich nehme an,
Sie meinen uns – gemeinsam mit dem BMG eine Neukonzeption vornehmen sollten. Herr
Kahlke, was glauben Sie, was wir in den zwei Jahren seit Münster getan haben?
Däumchen gedreht? Genau das war doch unsere Aufgabe. Es ist doch auch nicht so,
dass wir nichts erreicht haben. Wir haben immerhin die dezentrale Speicherung
mit ins Geschäft hineingebracht. Wir bestehen weiterhin auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit. Wir haben dafür gesorgt, dass die elektronische Verordnung
zunächst einmal komplett hinten herunterfällt.
Sind das denn keine
Neukonzeptionen? Wenn Sie glauben, wir müssten § 291 a umschreiben,
dann sage ich Ihnen: Das geht nur in eine Richtung, das geht nur in Richtung
der Schwächung der Patientenrechte. Das Maximum dessen ist nämlich erreicht.
Herr Junker hat darauf hingewiesen: Wir laufen eher Gefahr, durch eine
Verstärkung des Datenschutzes, der ohnehin schon am Limit angekommen ist, die
Praktikabilität in der Praxis zu schwächen. § 291 a kann es eigentlich nicht
sein, der umgeschrieben werden muss. Das andere tun wir.
Ich möchte Sie bitten – damit komme
ich auf den letzten Satz meines Referats zurück –: Unterstützen Sie uns weiter
bei diesem nicht einfachen Bemühen, für uns Ärzte und auch für die Patienten
eine vernünftige Lösung in diesem Telematikprojekt umzusetzen.
Vielen Dank.
(Beifall)
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