Quart, geladener Gast:
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte zukünftige Kolleginnen und Kollegen! Ich
freue mich sehr, dass wir als Medizinstudierende uns hier, soweit ich weiß, zum
ersten Mal in der Form einbringen dürfen.
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Auf diesem Ärztetag zum ersten Mal. Ansonsten ist das fast
regelhaft so.
Quart, geladener Gast:
Tatsächlich?
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Ja.
Quart, geladener Gast:
Dann freue ich mich umso mehr.
(Beifall)
Zum Praktischen Jahr: Wir freuen
uns, dass sich der Ärztetag dazu wieder positioniert. Wir freuen uns gerade
deshalb, weil er unsere Forderungen und Wünsche damit sehr unterstützt. Damit
wissen wir den Ärztetag quasi an unserer Seite.
Leider hat sich trotz ähnlicher
Beschlüsse in der Vergangenheit praktisch bisher recht wenig getan. Im Zuge
dieses Antrags möchte ich auf ein Papier hinweisen, das wir als
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland verabschiedet und in
den letzten Tagen an unserem Stand im Foyer verteilt haben. Es schlägt
Qualitätsstandards inhaltlicher und infrastruktureller Art für die Ausbildung
im Praktischen Jahr vor, die ich Ihnen sehr ans Herz legen möchte, vor allem
denjenigen, die direkt in die Ausbildung der PJler eingebunden sind. In unserem
Papier tragen wir die elementarsten Voraussetzungen für eine gute Ausbildung
zusammen. Dies wäre zum einen, dass es klar definierte ergebnisorientierte
Ausbildungsziele gibt, die man sowohl von studentischer Seite als auch
vonseiten der Dozenten einfordern kann.
Zum anderen brauchen wir eine gute
Betreuung mit direkt Verantwortlichen für die Ausbildung, regelmäßigen
Seminaren und kritischen Feedbackgesprächen zum Ausbildungsstand der
Studierenden im Praktischen Jahr.
Schließlich wollen wir auch die
Möglichkeit haben, an allen Lehrkrankenhäusern, die die Voraussetzungen der
Approbationsordnung erfüllen, in Deutschland frei wählen zu können, dass wir
nicht von den Universitätskliniken dorthin verwiesen werden, wo wir scheinbar
gerade am dringendsten benötigt werden oder strategisch am günstigsten
eingesetzt werden.
(Beifall)
Ausdrücklich möchte ich auch auf
die Routinetätigkeiten zu sprechen kommen, die wir keinesfalls ablehnen, da uns
bewusst ist, dass sie natürlich die Basis für eine fundierte ärztliche
Tätigkeit darstellen und deshalb keinesfalls außen vor bleiben sollen. Wichtig
ist aber, dass im Praktischen Jahr darüber hinausgehend noch viele weitere
Dinge erlernt werden müssen, damit man danach als eigenständiger und
selbstständiger Arzt in der Assistenzarztzeit nach dem letzten Staatsexamen
tätig werden kann.
Wir würden uns wünschen, dass es in
Zukunft nicht ausschließlich von der Laune und der Motivation einzelner
Kollegen abhängt, ob und was die Medizinstudierenden im Praktischen Jahr
lernen, sondern dass es definierte Kriterien gibt, damit sich am Ende jeder
darauf verlassen kann, dass die Studierenden nach dem Praktischen Jahr eine
gute und solide Ausbildung erhalten haben.
Ich freue mich darüber, dass Sie
das mit den hier vorliegenden Anträgen so unterstützen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Kollege Quart.
Wir kommen zur Abstimmung über den
Antrag 18 und beginnen mit dem Antrag
VIII-18 a. Im Antrag 18 lautet der erste Spiegelpunkt, dass zu fordern ist,
dass
im Mittelpunkt des Praktischen
Jahrs als letztem berufsvorbereitenden Abschnitt des Medizinstudiums die
praktische Ausbildung am Patienten steht …
Der Antrag 18 a geht darauf hinaus,
dass der Rest des Punkts gestrichen werden soll, dass hinter dem Wort „steht“
ein Punkt gesetzt wird und danach folgender Text kommt:
Die Studierenden dürfen nicht
zu ausbildungsfremden Tätigkeiten missbraucht werden.
Das wird für besser gehalten als
das, was jetzt dort steht. Wer möchte zustimmen, dass dieses so formuliert
wird? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.
Unter dem zweiten Punkt soll das
Wort „Lückenfüller“ ersetzt werden durch „Ersatz für fehlende Ärztinnen und
Ärzte“. Es wird also gefordert, dass
Medizinstudenten im
Praktischen Jahr nicht als Ersatz für fehlende Ärztinnen und Ärzte in
unterbesetzten Abteilungen eingesetzt werden.
Wer findet das schöner als
„Lückenfüller“? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das so verändert.
Außerdem soll an den gerade
abgestimmten Text folgender Satz angefügt werden:
Die praktische Ausbildung
setzt das ausreichende Vorhandensein berufserfahrener Ärztinnen und Ärzte als
Ausbilder voraus.
Wer möchte für die Einfügung
stimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das geschehen.
Dann soll unter dem dritten Punkt
noch folgender Satz angefügt werden:
Die Qualität der Ausbildung
muss regelmäßig durch die verantwortlichen Universitäten evaluiert werden.
Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich?
Damit gehen wir über zum Antrag VIII-18 b. Der letzte Punkt des
Antrags 18 enthält die Forderung, dass
den Medizinstudierenden im
Praktischen Jahr eine angemessene Ausbildungspauschale im Sinne einer
Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Da soll stehen:
Der Deutsche Ärztetag hält
eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes für angemessen.
Das ist etwas korrekter. – Dazu hat
der Herr Vorsitzende der Ausbildungsgremien das Wort, Professor Schulze aus
Dresden.
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