TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Damit ist das Thema Ausbildung beendet. Es geht weiter mit dem Bereich Arzneimittel/Betäubungsmittel. Ich glaube, ich muss die Nummern der Anträge nicht vorlesen. Oder doch? Ist es Ihnen lieber, wenn ich die Nummern der Anträge kurz vorlese, damit Sie blättern können? – Gut, ist nicht nötig.

Wir kommen zuerst zum Antrag 02. Dazu liegen die Änderungsanträge 02 a und 02 b vor. Wir behandeln zunächst den Antrag VIII-02 a. Danach wird gewünscht, nach dem zweiten Absatz auf Seite 1 als neuen Satz 3 einzufügen:

Insbesondere sind die Forschung und Information über mögliche Interaktionen gleichzeitig verordneter Medikamente zu verstärken.

Wer findet das gut und richtig und stimmt deswegen zu? – Wer möchte das nicht haben? – Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zum Antrag VIII-02 b. Danach soll auf Seite 2 der letzte Satz lauten:

Neue Arzneimittel sollten eine für den Arzt und den Patienten sichtbare Kennzeichnung erhalten.

Neben dem Arzt soll also der Patient aufgeführt werden. Wer möchte den Patienten mit einbeziehen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen. Der Patient ist also dabei.

Der so geänderte Antrag VIII-02 vom Vorstand wird jetzt zur Abstimmung gestellt, es sei denn, es möchte vorher noch jemand dagegenreden. – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist klar in der geänderten Fassung angenommen.

Nun kommt der Antrag 03, ebenfalls vom Vorstand. Dazu liegt der Antrag VIII-03 a vor. Danach soll im zweiten Satz nach „entwickeln“ eingefügt werden:

Dies gilt in hohem Maße für die Arzneimitteltherapie und ihre sichere Anwendung bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen.

Wer stimmt zu, dass das so geschieht? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Jetzt können wir den Antrag VIII-03 zur Diskussion stellen. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist ganz klar in der geänderten Fassung angenommen.

Nun kommt der Antrag VIII-29: Verordnung von Psychopharmaka nur nach ärztlicher Indikationsstellung. Das ist ja auch ein berufspolitisches Kampfthema, Kämpfchenthema, glaube ich. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist klar angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag VIII-32, auch vom Vorstand: Erleichterung der Substitution Opiatabhängiger an Wochenenden und Feiertagen. Gibt es eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist klar angenommen.

Der Antrag VIII-33 kommt dadurch zustande, dass wir eine Veranstaltung miterlebt haben, in der uns eine Weltmeisterin im 100-Meter-Lauf bescheinigt hat: Wenn wir als Ärztetag und Bundesärztekammer zu diesem Thema einen eindeutigen Beschluss fassen, dann hätte das mehr Wirkung, als wenn das die Sportler oder wer auch immer tun. Sie misst uns also eine ganz hohe Bedeutung bei.

(Beifall)

Da haben wir gesagt: Das muss dann auch sein.

Gibt es jemanden, der gegen den Antrag 33 sprechen möchte? – Nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Sehr viele. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist, wenn ich das richtig sehe, einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.

(Beifall)

Wir kommen zum Antrag VIII-112: Angleichung der Arzneimittelpreise im stationären und ambulanten Bereich. Gibt es eine Gegenrede? – Nicht der Fall. Dann frage ich: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Es geht weiter mit dem Antrag VIII-119: Qualitätssicherung opiatgestützter Therapien. Gibt es den Wunsch nach einer Gegenrede? – Nein. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zum Antrag VIII-124: Novellierung der Richtlinien der Bundesärztekammer. Der Antrag kommt von Herrn Dr. von Ascheraden aus Baden-Württemberg. Gibt es den Wunsch nach einer Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Der Antrag VIII-120 von Dr. Lorenzen erübrigt sich, sagt man mir gerade, weil wir das schon beschlossen haben, zum Glück auch bewirkt durch einen Antragsteller aus Baden-Württemberg. Sind Sie bereit, den Antrag zurückzuziehen, Herr Dr. Lorenzen?

© Bundesärztekammer 2009