TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Gibt es jemanden aus dem Vorstand, der das verteidigen möchte?

(Heiterkeit)

Mein Vorgänger im Amt in Düsseldorf hätte gesagt: Da sind wir lieber zu bang.

(Zuruf)

– Es wird Vorstandsüberweisung vorgeschlagen. Wer möchte das dem Vorstand überweisen? – Keiner. Wer ist dagegen, dass das überwiesen wird? – Ich glaube, dann ziehen wir den Antrag lieber zurück.

(Heiterkeit – Beifall)

Sonst müssen wir heute Nachmittag mit einer blutigen Nase durch die Landschaft laufen. Das ist ja auch nicht schön. Der Antrag ist also zurückgezogen.

Ich rufe den Antrag VIII-73 auf: Überprüfung durch den MDK – Beauftragung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Antrag kommt von Herrn Kobes. Gibt es eine Gegenrede? – Nicht der Fall. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Jetzt kommt der Antrag VIII-80 von Frau Dr. Eva Müller-Dannecker aus Berlin:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, auf den Gesetzgeber einzuwirken mit dem Ziel, die Erhebung der Praxisgebühr und der Notfallpraxisgebühr wieder abzuschaffen.

Das ist nach der Erfahrung, die ich am Sonntag gemacht habe, vielleicht gar nicht so schlecht. Schauen wir mal. 54 Prozent sind sowieso befreit. Gibt es eine Gegenrede? – Nicht der Fall. Wer möchte befürworten, was Frau Müller-Dannecker hier vorschlägt? – Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Dann kommt der Antrag VIII-123 von Frau Professor Dr. Krause-Girth aus Hessen:

Der Deutsche Ärztetag lehnt die in der Pressemitteilung vom 12.05.2009 veröffentlichten Vorschläge zur Zuzahlung des Fritz Beske Instituts … ab …

Das hat sie hier schon begründet; das brauche ich nicht noch einmal vorzulesen. Gibt es eine Gegenrede zu diesem Antrag? – Herr Lipp.

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