TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

San.-Rat Dr. Gadomski, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen Antrag hinsichtlich eines automatischen Inflationsausgleichs an den Vorstand zu überweisen. Es stimmt zwar, dass die GOÄ als Rechtsverordnung aufgrund der großen zeitlichen Abschnitte, die jeweils zwischen den Novellierungen liegen, regelmäßig hinter der wirtschaftlichen Entwicklung herhinkt. Ob allerdings der vorgeschlagene automatische Inflationsausgleich, der sich nach dem Anstieg der Lebenshaltungskosten für eine vierköpfige Familie richten soll, der richtige Weg für eine plausible, betriebswirtschaftlich begründbare Gebührenanhebung ist, die auch das Bundesministerium für Gesundheit und den PKV-Verband überzeugen kann, muss bezweifelt werden.

Deshalb bitte ich Sie um Überweisung an den Vorstand. Die Bundesärztekammer arbeitet im Rahmen ihres Konzepts für eine neue GOÄ auch an einem Vorschlag für den Einbau einer Dynamisierungsstellschraube in die GOÄ und wird die Anregung des Antrags 12 a auf jeden Fall prüfen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Angesichts der Kostenerstattungsdebatte, die wir schon hatten, bei der wir auch eine zweite Lesung durchgeführt haben, sollte man sich sehr genau anschauen, wie der Text lautet. Die Presse hat heute geschrieben, wir hätten in dieser Angelegenheit „totale Vorsorgekasse“ – so haben sie es ausgedrückt – eine Rolle rückwärts gemacht. Es gab Sprüche wie „Sieg der Moral“. Hier heißt es nun, dass wir eine Stärkung von Kostenerstattungsprinzip und GOÄ fordern. Gemeint ist wahrscheinlich das Kostenerstattungsprinzip im Rahmen des PKV-Systems. Aber dann müsste das doch etwas anders ausgedrückt werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir das zusammen mit dem Vorstand noch weiter durchdenken könnten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie damit einverstanden wären, dass wir es an den Vorstand zurückschicken, damit er sich damit befasst. Ich will es nicht zurückziehen, weil die Inhalte an sich in Ordnung sind und das Prinzip schon stimmt. Wenn Herr Stagge auch will, dass wir es überweisen, sind wir uns einig.

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